Zum Jahresbeginn 2023 trat in Bayern das neue „Hochschulinnovationsgesetz“ in Kraft. Wie nun bekannt wurde, hat es der Gesetzgeber versäumt, in das neue Hochschulgesetz die bislang an bayerischen Hochschulen bestehenden Personalkategorien der Studentischen bzw. Wissenschaftlichen Hilfskräfte (SHK/WHK) aufzunehmen.
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10.01.2023
Pressemeldung
GEW Bayern