Bildungsministerium rechnet mit steigender Zahl an Weiterbildungsangeboten

Die Anerkennung von Veranstaltungen zur Bildungsfreistellung im Land Bran-denburg wird künftig erleichtert und beschleunigt. Das kommt vor allem den An-bietern von Weiterbildungsveranstaltungen entgegen, denn sie sind ab sofort von einigem Aufwand im Verwaltungsverfahren befreit. Möglich macht dies der Abbau bürokratischen Handelns in der neuen Bildungs-freistellungsverordnung (BFV), die jetzt in Kraft trat.

02.03.2005 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

So können beispielsweise

  • Wiederholungsveranstaltungen in Zukunft pauschal für einen Zeitraum von zwei Jahren (statt wie bisher von einem Jahr) anerkannt werden.
  • Statistische Berichte sind nicht mehr nach jeder einzelnen Veranstaltung einzu-reichen, sondern es reicht, sie am Jahresende gesammelt der Anerkennungsbe-hörde zu übersenden.
  • Der anerkennungsfähige Mindestumfang an Veranstaltungstagen ist von drei auf einen Tag abgesenkt worden.
  • Ich erwarte, dass sich durch diesen Abbau von Bürokratie die Anzahl der aner-kannten Veranstaltungen und damit die Auswahlmöglichkeiten für Teilnehmer steigern werden", sagt Bildungsminister Holger Rupprecht. *Das bedeutet: größeres Angebot, vielfältigere Inhalte, mehr ein- und zweitägige Veranstaltungen."

Der Bildungsfreistellungsanspruch nach dem Brandenburgischen Weiterbildungs-gesetz ist auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen gerichtet. Der Umfang beträgt höchstens zehn Tage innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Ausführliche Informationen, darunter auch die Liste der anerkannten Veranstaltungen, sind in das Internet unter www.mbjs.brandenburg.de (Stichworte: Bildung - Weiterbildung - Regelungen zur Weiterbildung - Bildungsfreistellung) eingestellt.


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