DJHT: Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ)

Die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) ist das Forum und Netzwerk bundeszentraler Zusammenschlüsse, Organisationen und Institutionen der freien und öffentlichen Jugendhilfe in Deutschland. Rechtsträger der AGJ ist der Verein "Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe e.V.".

29.05.2004 Pressemeldung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ)

Die rund 100 Mitglieder der AGJ arbeiten und wirken zusammen mit dem Ziel der jugendpolitischen und fachpolitischen Kommunikation und Kooperation auf der Bundesebene, aber auch im europäischen bzw. internationalen Kontext, und bilden ein fachpolitisch kompetent arbeitendes Netzwerk in den sechs Mitgliedergruppen / Mitgliedersäulen der AGJ

  • bundeszentrale Jugendverbände und Landesjugendringe
  • bundeszentrale Spitzenverbande der Freien Wohlfahrtspflege
  • bundeszentrale Fachorganisationen der Jugendhilfe
  • Oberste Jugendbehörden der Länder
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
  • Vereinigungen und Organisationen, die auf Bundesebene in dem Bereich Personal (Interessenvertretung) und Qualifizierung (Aus-, Fort-, und Weiterbildung) für die Jugendhilfe tätig sind.

Als Netzwerk ist die AGJ Forum für den kontinuierlichen fachlichen Erfahrungsaustausch, für das Fachgespräch, für die Kooperation ihrer Mitglieder und für die Vertretung gemeinsamer Interessen in der Kinder- und Jugendhilfe. Ihrem eigenen Anspruch nach will die AGJ umfassend alle Handlungsfelder und Fachbereiche der Kinder- und Jugendhilfe untereinander vernetzen sowie auch zu den angrenzenden Politikbereichen Verbindung herstellen und pflegen.

Was ist Kinder- und Jugendhilfe?

Kinder- und Jugendhilfe ist das gesamte Spektrum an Angeboten und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche bis 18 bzw. 27 Jahren außerhalb der Schule. Beispiele: Kindergärten, Beratungsstellen, Jugendzentren, Betreutes Wohnen, Heimerziehung, Spielplätze, Familienbildung, Jugendberufshilfe u.s.w.

Kinder- und Jugendhilfe hat das Kinder- und Jugendhilfegesetz zur Grundlage und ist nicht nur für soziale Probleme und Schwierigkeiten da, sondern für alle Kinder, Jugendlichen und ihre Familien (z.B. Sportjugend, Pfadfinder, Hilfsorganisationen).


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