Evangelische Kirche und Erzbistum Berlin einigen sich mit Land Brandenburg über Finanzierung des Religionsunterrichts
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin haben sich mit dem Land Brandenburg in einer neuen Vereinbarung über die Durchführung des Religionsunterrichts im Land Brandenburg geeinigt. Am Samstag dem 3. Juni 2006, 11.30 Uhr im Ministerium für Bildung Jugend und Sport, Steinstraße 104-106, Haus 9a, Ministerbüro, in 14480 Potsdam unterzeichnen Bischof Huber, Kardinal Sterzinsky, die Bischof Dr. Feige für das Bistum Magdeburg und Generalvikar Hubertus Zomack für das Bistum Görlitz und Bildungsminister Rupprecht die neue Vereinbarung.
31.05.2006 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgSie berücksichtigt die im Schulgesetz festgeschriebene Stellung des Religionsunterrichts, die Finanzierung durch die Vertragspartner sowie das gemeinsame Interesse an der Weiterentwicklung und der Durchführung des Religionsunterrichts in Brandenburg.
Der gefundene Kompromiss beendet auch die Auseinandersetzungen um die Bezuschussung des Religionsunterrichts an konfessionellen Schulen. Seit dem Schuljahr 2000/2001 wurde dieser Unterricht nicht mehr mitfinanziert. Das Land hat nun zugestimmt, den Religionsunterricht an diesen Schulen nach einem gesonderten Schlüssel zu bezuschussen. Die diesbezüglich anhängigen Klagen werden von den Kirchen zu einem Großteil zurückgenommen. Damit ist Rechts- und Planungssicherheit für beide Seiten geschaffen.
An öffentlich getragenen Schulen bleibt die Berechnungsgrundlage für die Bezuschussung des Religionsunterrichts durch das Land bei durchschnittlich 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Dennoch teilen sich auch zukünftig das Land Brandenburg und die beiden Kirchen die Kosten für den Religionsunterricht, weil die Lerngruppengröße nicht an allen Schulen im Land Brandenburg erreicht wird. Im Blick auf die Festlegung der Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte sowie der Bemessung des Zuschusses für Aus-, Fort- und Weiterbildung nimmt die neue Vereinbarung eine Anpassung an die für die öffentlich getragenen Schulen allgemein geltenden Regelungen vor.
Festgeschrieben wurde, dass Religionsunterricht und L-E-R parallel stattfinden können, wenn sichergestellt ist, dass keine Schülerin und kein Schüler beide Fächer besuchen möchte. Die Teilnahme am Religionsunterricht ermöglicht die Befreiung vom Unterrichtsfach Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde (L-E-R). Die neuen Regelungen gelten rückwirkend für das laufende Schuljahr.
Im Land Brandenburg nehmen mehr als 24.000 Schülerinnen und Schüler am evangelischen und 3.712 Schülerinnen und Schüler am katholischen Religionsunterricht teil. Die Teilnehmerquote ist seit Jahren trotz sinkender Gesamtschülerzahlen gestiegen.
Für weitere Auskunft stehen Dr. Karin Borck (EKBO) Tel. 030 / 24 344 337 und und Rupert von Stülpnagel (Erzbistum Berlin) Tel. 030/32684-177 zur Verfügung. Hinweis für die Redaktionen: Im Anschluss an die Unterzeichnung ist ein Fototermin vorgesehen.
Stefan Förner
Pressesprecher
Erzbistum Berlin
Niederwallstraße 8-9
10117 Berlin
Telefon 030 · 3 26 84 - 118
Fax 030 · 3 26 84 - 193
Thomas Hainz
Pressesprecher
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Ministerbüro
Ministerium für Bildung, Jugend und Sportdes Landes Brandenburg
Steinstr. 104-106
14480 Potsdam
Telefon 0331 866 - 3520
Fax 0331 866 - 3524
www.mbjs.brandenburg.de
Pfr. Markus Bräuer
Pressesprecher
Evangelische Kirche
Georgenkirchstraße 69
10249 Berlin
Telefon 030 · 2 43 44 - 287
Fax 030 · 2 43 44 - 289
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