Fit für die Karriere im Handel

Berufserfahrene Mitarbeiter im Handel, die an einer Weiterbildung interessiert sind, können jetzt die seit Februar 2006 als Bundesverordnung geltende IHK-Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt ablegen.

23.03.2006 Pressemeldung DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Damit weisen die Absolventen fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen nach, wie es für Entscheider im Handel angesichts des zunehmenden Wettbewerbs immer wichtiger wird. Mehr denn je muss der gesamte Prozess vom Wareneinkauf bis zum -verkauf unter rationellen Gesichtspunkten organisiert werden.

Geprüfte Handelsfachwirte leisten qualifizierte Sachaufgaben und sind in der Lage, Leitungs- und Führungsaufgaben der mittleren Ebene zu übernehmen. Sie sind in allen Bereichen des institutionellen und funktionellen Handels tätig, also sowohl in Handelsabteilungen von Industrie- oder Dienstleistungsanbietern als auch im Groß- und Einzelhandel. So können die Handelsfachwirte etwa die Leitung eines Verkaufsbezirkes im Einzelhandel übernehmen.

Zur Prüfung zugelassen sind Groß- und Außenhandelskaufleute beziehungsweise Einzelhandelskaufleute mit abgeschlossener Berufsausbildung und einer darüber hinausgehenden mindestens einjährigen Berufspraxis oder andere Kaufleute mit wenigstens zweijähriger Berufserfahrung in einem Handelsbetrieb. Auch Praktiker mit fünfjähriger einschlägiger Tätigkeit können teilnehmen.

Weitere Details – auch über vorbereitende Lehrgänge – erfahren Sie bei Ihrer IHK oder im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).


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