GEW: "Kein Grund zur Selbstzufriedenheit"
"Die Entscheidung des EU-Parlaments zur Dienstleistungsrichtlinie ist für die Bundesregierung kein Grund, sich gemütlich und selbstzufrieden zurück zu lehnen. Die Bildung muss als Teil der Daseinsvorsorge aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgeklammert werden. Sonst drohen Hochschulen, Weiterbildungseinrichtungen, Kindergärten und Schulen Privatisierung und Kommerzialisierung. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine Ausnahmeregelung bei der Bildung einzusetzen", sagte Ulrich Thöne, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am Freitag in Frankfurt a.M.
17.02.2006 Pressemeldung Gewerkschaft Erziehung und WissenschaftPressestelle
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