Rückgang der Visa zum Ehegattennachzug mit Sprachnachweis begründet
(hib/BOB) Der Rückgang der Zahl der erteilten Visa in der Türkei zum Ehegattennachzug nach Deutschland im letzten Quartal des vorigen Jahres ist nach Ansicht der Bundesregierung wesentlich darauf zurückzuführen, dass sich die ersten Antragsteller nach Einführung des Sprachnachweises zunächst auf die Sprachprüfung vorbereiten mussten. Erst danach stellten sie ihren Visumsantrag, teilt die Regierung in ihrer Antwort ([16/9137](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/091/1609137.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ([16/8850](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/088/1608850.pdf)) mit.
19.05.2008 Pressemeldung Deutscher BundestagIm ersten Quartal dieses Jahres seien knapp 6.500 Visa zum Ehegattennachzug erteilt worden. An der Spitze liege die Türkei - mit 1.405 erteilten Visa für den Ehegattennachzug - vor der Russischen Föderation (453 Visa) und dem Kosovo (413 Visa). Im letzten Quartal des Vorjahres hätten die Behörden der Bundesrepublik insgesamt mehr als 5.100 Visa erteilt. 673 Einreiseerlaubnisse hätten sie zum Ehegattennachzug an Türkinnen und Türken erteilt, heißt es weiter. Bürgern der Russischen Förderation hätten 468 Visa bekommen und Einwohner des Kosovos 313 Visa.
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