(red/pm) Am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich beteiligen sich im Rahmen ihrer Verantwortung als Arbeitgeber nun auch die Bundesländer Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen und Schleswig-Holstein. Als erstes Bundesland hatte Hamburg bereits im Juni eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterzeichnet.
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10.08.2015
Pressemeldung
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend