"Der Haushalt des Landes darf nicht auf dem Rücken der verbeamteten Beschäftigten saniert werden – das hat die Landesregierung jetzt auch von höchstrichterlicher Stelle bestätigt bekommen", kommentiert Udo Beckmann, der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW, das [heutige Urteil des Landesverfassungsgerichts](http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/13_140701/index.php). Das hatte bestätigt, dass insbesondere die gestaffelte Anpassung der Bezüge nicht statthaft ist.
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01.07.2014
Pressemeldung
Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW