Berlin bekommt Einrichtung für straffällige bzw. stark gefährdete Kinder
Die im Sommer 2010 eingerichtete Interministerielle Arbeitsgruppe hat heute konkrete Maßnahmen zum Umgang mit straffälligen bzw. stark gefährdeten Kindern und Jugendlichen vereinbart.
22.12.2010 Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung- Zwischen der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung, den Jugendämtern, dem Berliner Kinder- und Jugendnotdienst, der Erstaufnahme- und Clearingstelle, den Familiengerichten und der Polizei ist das interne Verfahren bei Aufgriff eines gefährdeten/straffälligen Kindes/Jugendlichen aus dem Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge verbindlich so festgelegt worden, dass die Arbeit der beteiligten Institutionen Hand in Hand erfolgt. Jede Institution hat dazu Ansprechpartner benannt und deren Erreichbarkeit sichergestellt. Danach ist für die Polizei der Berliner Kinder- und Jugendnotdienst der erste Ansprechpartner auf der Seite der öffentlichen Jugendhilfe. Wenn die Polizei einen Minderjährigen aus dem Kreis der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aufgreift, der nach äußerem Eindruck oder eigenen Angaben strafunmündig wäre, dann muss sie zunächst einschätzen, ob diese Person für sich oder andere gefährlich sein kann und ob die Notwendigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen gegeben ist. In diesem Fall ist der Berliner Kinder- und Jugendnotdienst zu verständigen. Die Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen ist eine hoheitliche Aufgabe, die durch die Jugendämter oder – außerhalb der Bürozeiten – durch den Jugendnotdienst selbst getroffen wird. Während der Klärung, die innerhalb von Stunden zu erfolgen hat, bleibt der Minderjährige in der Obhut der Polizei. Die Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen muss bis zum Ablauf des Folgetages von den Familiengerichten überprüft und ggfs. bestätigt werden. Diese Regelung tritt sofort in Kraft. Der Senat wird darüber hinaus im Januar eine formale Beauftragung beschließen und die damit verbundenen Finanzierungsfragen abschließend klären.
- Die Berliner Familiengerichte haben dazu eine Bereitschaftsregelung beschlossen und sind im Bedarfsfall für Eilentscheidung im Zusammenhang mit der Unterbringung der straffälligen Kinder/Jugendlichen auch am Wochenende erreichbar.
- Die Standards und Verfahren zur Beschleunigung der Altersfeststellung sind definiert und verbindlich geregelt worden. Die Charité stellt ab sofort entsprechende Kapazitäten zur Altersfeststellung zur Verfügung. Diese erfolgt jetzt bei "ad-hoc-Untersuchungen" innerhalb von 24 Stunden; bei Regeluntersuchungen innerhalb von vier statt bisher acht bis zwölf Wochen. Die schnellere Altersfeststellung ist Voraussetzung zur weiteren Hilfeplanung bzw. zur Umsetzung von strafrechtlichen Maßnahmen.
- Die Bedingungen der Datenweitergabe zwischen Jugendamt und Polizei, z.B. zum Ergebnis der Altersfeststellung, sind definiert und mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt worden.
- Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat im Zusammenhang mit der Konzeptionierung von Krisenplätzen mit der Möglichkeit der situations- und einzelfallbezogenen Umsetzung von freiheitsentziehenden Maßnahmen ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Es ist beabsichtigt, mit dem Trägerverbund Stiftung soziale Dienste (FSD) / Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) ein Angebot mit bis zu 6 Krisenplätzen in Berlin zu vereinbaren. Dazu finden derzeit entsprechende konzeptionelle Abstimmungen statt. Bis zur Implementierung des Krisen- und Clearingangebots in Berlin gibt es weiterhin die Möglichkeit, für diesen Personenkreis 4 Plätze in einer Brandenburger Einrichtung zu nutzen.
Danach werden mehrere Standorte in Berlin geprüft. Am schließlich ausgewählten Standort soll die neue Einrichtung im Laufe des kommenden Jahres eingerichtet und eröffnet werden. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen - wie in solchen Einrichtungen üblich - über Tagessätze, die vom einweisenden Jugendamt der Bezirke zu tragen sind.
Die Interministerielle Arbeitsgruppe wurde im Sommer 2010 im Zusammenhang mit dem wiederholten Aufgriff straffälliger/stark gefährdeter Kinder und Jugendlicher aus dem Kreis der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge vom Senat eingerichtet. Die Federführung hat die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, in deren Ressort auch der Bereich Jugend liegt.
Beteiligt sind ferner die Senatsverwaltungen für Inneres sowie für Justiz, das Polizeipräsidium, die Landeskommission gegen Gewalt, der Rat der Bürgermeister, die Senatskanzlei sowie der Beauftragte für Integration und Migration.
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