Qualifikationsrahmen

Bundesregierung und KMK uneins

(hib/TYH) Die Bundesregierung teilt nicht die Meinung der Kultusministerkonferenz, dass das Abitur auf Stufe 5, dreijährige Berufsabschlüsse dagegen in der Regel auf Stufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) einzuordnen sind.

09.12.2011 Pressemeldung Deutscher Bundestag

Wie sie in ihrer Antwort (17/7923) dip.bundestag.de/btd/17/079/1707923.pdf auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7626) dip.bundestag.de/btd/17/076/1707626.pdf mitteilt, dient der Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen dazu, Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen transparenter zu machen und so die Durchlässigkeit zu unterstützen.

Das vorhandene Bestreben, die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu fördern, zeige sich jedoch in der gleichwertigen Zuordnung von Bachelor und Meister auf Niveau 6 des DQR.

Ansprechpartner

Deutscher Bundestag

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