Bundesrat

Freiräume für Kinderlärm rechtlich absichern

(red/PM) Der Bundesrat möchte dazu beitragen, gerichtliche Auseinandersetzungen um Kinderlärm von vornherein zu vermeiden und Abwehransprüche auf seltene Einzelfälle zu beschränken.

05.03.2010 Artikel

In einer heute gefassten Entschließung bitten die Länder die Bundesregierung daher zu prüfen, ob und wie das geltende Bundesrecht entsprechend verbessert werden kann.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Kinderlärm keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben sollte. Im Recht sei deshalb klar zum Ausdruck zu bringen, dass Kinderlärm sozialadäquat ist. Wenn Kinder innerhalb und außerhalb von Betreuungseinrichtungen spielten, verursachten sie Geräusche, Lärm und Krach. Kinder bräuchten Freiräume, um spielerisch soziales Verhalten zu erlernen und sich geistig wie körperlich entwickeln zu können.

Die Länder bitten daher, auch eine Änderung der Baunutzungsverordnung zu erwägen, um klarzustellen, dass Kindertagesstätten als Anlagen für soziale Zwecke in reinen Wohngebieten im Regelfall zulässig sind.

Drucksache 831/09 (Beschluss)


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