Brandenburg

Gericht bestätigt Schließung der Haasenburg-Heime

Jugendministerin Martina Münch freut sich über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus zur Haasenburg. Das Gericht hat heute den Antrag der Haasenburg GmbH, ihre Einrichtungen vorläufig bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits weiterbetreiben zu dürfen, abgelehnt.

14.01.2014 Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

"Das Verwaltungsgericht bestätigt damit unsere Entscheidung, die Heime der Haasenburg zu schließen", so Münch. "Das pädagogische Selbstverständnis in den Heimen der Haasenburg war überwiegend von überzogenen, schematischen und drangsalierenden Erziehungsmaßnahmen auf Kosten der dort untergebrachten Jugendlichen geprägt. Es bestand eine latente Gefährdung für die dort untergebrachten Jugendlichen, da diese jederzeit mit unverhältnismäßigen körperlichen Zwangsmaßnahmen rechnen mussten. Die Empfehlungen der unabhängigen Untersuchungskommission haben klar gemacht, dass es nicht nur an einzelnen Punkten, sondern nahezu in allen Bereichen der Haasenburg-Heime erhebliche Defizite gab."

Das Landesjugendamt hat der Haasenburg GmbH am 13. Dezember 2013 die Erlaubnis für den Betrieb der Jugendhilfeeinrichtungen in Neuendorf, Müncheberg und Jessern entzogen. Seit dem 20. Dezember 2013 befinden sich keine Jugendlichen mehr in den Heimen der Haasenburg.

Die Betriebserlaubnis der Haasenburg GmbH wurde gemäß § 45, Absatz 7, Satz 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII widerrufen, da das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den drei Einrichtungen gefährdet war und die Haasenburg GmbH nicht bereit oder in der Lage war, die Gefährdung abzuwenden. Eine Gefährdung des Wohls der Kinder und Jugendlichen lag insbesondere deshalb vor, weil in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH

  • eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der Minderjährigen nicht ausgeschlossen werden konnte,
  • die Alltagspraxis in erheblichem Maße dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung widersprach,
  • die notwendige gesundheitliche und medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend gewährleistet war und
  • die Eignung und Zuverlässigkeit der Haasenburg GmbH nicht mehr gegeben war.

Wichtige Hinweise für die Schließung der Haasenburg-Heime gibt der am 06. November 2013 in der Öffentlichkeit präsentierte "Bericht und die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Untersuchung der Einrichtungen der Haasenburg GmbH". Der Bericht ist abrufbar unter: www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.347801.de


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