Brandenburg

Kein Vergleich mit der Haasenburg GmbH

Jugendministerin Martina Münch lehnt den Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Fall der Haasenburg GmbH ab. "Wir haben den Vorschlag des Gerichts, die Wiederinbetriebnahme der Haasenburg-Heime auf der Grundlage eines neuen Konzepts des Trägers zu prüfen, intensiv geprüft und lehnen ihn im Ergebnis ab", so Münch.

08.04.2014 Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

"Das pädagogische Selbstverständnis und der Alltag in den Heimen der Haasenburg waren von überzogenen, schematischen und drangsalierenden Erziehungsmaßnahmen auf Kosten der dort untergebrachten Jugendlichen geprägt und standen in deutlichem Gegensatz zur Konzeption. Es bestand eine latente Gefährdung für die dort untergebrachten Jugendlichen, da diese jederzeit mit unverhältnismäßigen körperlichen Zwangsmaßnahmen rechnen mussten. Die Empfehlungen der unabhängigen Untersuchungskommission haben klargemacht, dass es nicht nur an einzelnen Punkten, sondern nahezu auch in allen Bereichen der Haasenburg-Heime erhebliche Defizite gab. Eine neue Konzeption würde an diesen grundlegenden Defiziten nichts ändern. Die Schließung der Haasenburg-Heime war und ist richtig und notwendig."

Das Landesjugendamt hat der Haasenburg GmbH am 13. Dezember 2013 die Erlaubnis für den Betrieb der Jugendhilfeeinrichtungen in Neuendorf, Müncheberg und Jessern entzogen. Seit dem 20. Dezember 2013 befinden sich keine Jugendlichen mehr in den Heimen der Haasenburg. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat Mitte Januar 2014 in der ersten Instanz den Antrag der Haasenburg GmbH, ihre Einrichtungen vorläufig bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits weiterbetreiben zu dürfen, abgelehnt.

Die Betriebserlaubnis der Haasenburg GmbH wurde gemäß § 45 Absatz 7 Satz 1 des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch (SGB VIII) widerrufen, da das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den drei Einrichtungen gefährdet und die Haasenburg GmbH nicht bereit oder in der Lage war, die Gefährdung abzuwenden. Eine Gefährdung des Wohls der Kinder und Jugendlichen lag insbesondere deshalb vor, weil in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH

eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der Minderjährigen nicht ausgeschlossen werden konnte, die Alltagspraxis in erheblichem Maße dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung widersprach, die notwendige gesundheitliche und medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend gewährleistet war und die Eignung und Zuverlässigkeit der Haasenburg GmbH nicht mehr gegeben waren.

Wichtige Hinweise für die Schließung der Haasenburg-Heime geben der am 06. November 2013 in der Öffentlichkeit präsentierte "Bericht und die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Untersuchung der Einrichtungen der Haasenburg GmbH".


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