Kultusministerium entscheidet auf der Basis der schriftlichen Urteilsbegründung über das weitere Vorgehen
Das Kultusministerium nimmt das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg zur Kenntnis und wartet die schriftliche Urteilsbegründung ab.
14.03.2007 Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergAuf der Basis der Urteilsgründe entscheidet es über das weitere Vorgehen, insbesondere darüber, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde beim VGH eingelegt wird.
Weiterführende Links
- Erklärung des VGH Baden-Württemberg
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