Bayern

Kultusministerium: Mängel bei Landeszentrale wurden abgestellt und Maßnahmen eingeleitet

Das Bayerische Kultusministerium arbeitet derzeit an der Neuausrichtung der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. Dazu bereitet das Ministerium, wie von Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle angekündigt, einen entsprechenden Entwurf zur Neuausrichtung der Landeszentrale vor. In diesem wird der parlamentarische Beirat der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit erstmals rechtlich verankert, mit einem klar umrissenen Aufgabenprofil versehen und in seiner Rolle gestärkt wird.

30.09.2011 Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Die Kritikpunkte, die die Landtagsgrünen in Bayern heute nochmals erhoben haben, sind aus der Sicht des Kultusministeriums längst überholt. Darüber wie auch über die vielfältigen dienstrechtlichen Schritte, die der Minister in der Landeszentrale zur Abstellung der Mängel rasch und konsequent eingeleitet hatte, hat er den Parlamentarischen Beirat Anfang September nochmals umfassend unterrichtet. Der Grünen-Parlamentarier, der dem Beirat angehört, hat die Ausführungen offensichtlich nicht verfolgt. Die dienstrechtlichen Schritte, die der Vertreter von BÜNDNIS 90/Die Grünen anspricht, sind längst vollzogen. Ob sich möglicherweise Schadensersatzansprüche ergeben könnten, auch das hatte Minister Spaenle beim Parlamentarischen Beirat ausgeführt, werde erst nach den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und der Landesanwaltschaft erkennbar sein.

Auch die inhaltliche Weiterentwicklung der Landeszentrale ist längst auf dem Weg. Bei der inhaltlichen Neuausrichtung der Landeszentrale setzt Minister Spaenle auf:

  • die Schärfung des Profils mit Blick auf die Erinnerungsarbeit, insbesondere hinsichtlich der kritischen Auseinandersetzung mit dem Unrechtsregime des Dritten Reichs und totalitären Systemen
  • die regionale Identität und der Blick auf die bayerische Landesgeschichte als Spiegel für politisches Handeln von Menschen in überschaubaren Räumen
  • sowie die aktive Demokratie-, Toleranz- und Werteerziehung.

Im Herbst wird Minister Spaenle ein Symposium zur Weiterentwicklung der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ausrichten.

Kultusminister Spaenle hatte die Mängel, die der ORH bei der Landeszentrale in seiner vorläufigen Prüfungsmitteilung für die Zeit bis 2008 festgestellt hat, umgehend beseitigt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Das Ministerium hatte im Auftrag von Minister Spaenle umfassend dienstaufsichtlich und disziplinarisch gehandelt und von Anfang an transparent informiert

Der ORH hatte dem Minister schnelles und konsequentes Handeln bescheinigt. ORH-Präsident Heinz Fischer-Heidelberger hatte nochmals im September 2011 öffentlich bestätigt: "Das Kultusministerium und insbesondere Minister Spaenle haben damals sehr schnell reagiert. Eine ähnlich schnelle Reaktion würden wir uns von anderen Ministerien gerne auch wünschen."

Der Oberste Rechnungshof hatte keine strafrechtlichen Konsequenzen aus dem Bericht gefordert. Ob sich solche ergeben könnten, bleibt den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft vorbehalten, die der Minister angesichts eines jüngst in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwurfs eingeschaltet hat.

Kultusministerium hat umfassend gehandelt

Zum konkreten Vorgehen des Kultusministeriums nach der Prüfungen der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit durch den Obersten Rechnungshof 2008/2009:

  1. Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle hatte unverzüglich im Juli 2009 binnen weniger Tage nach der Übermittlung der vorläufigen verwaltungsinternen Prüfungsmitteilung des Obersten Rechnungshofs im Juli 2009 die darin festgestellten Mängel und Verstöße bei der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit abgestellt und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Das Kultusministerium hat dies dem ORH mitgeteilt. Der ORH hat die vom Kultusministerium getroffenen Maßnahmen in vollem Umfang akzeptiert und deshalb in eigener Verantwortung entschieden, den Landtag in seinem jährlichen Bericht nicht eigens über die Prüfungsergebnisse bei der Landeszentrale zu informieren.
  2. Im Mittelpunkt des Handelns des Kultusministeriums stand es 2009, die Mängel und Verstöße, die der ORH aufgezeigt hatte, unmittelbar und in vollem Umfang abzustellen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Landeszentrale wurde auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsgrundlagen in vollem Umfang handlungsfähig gemacht und zukunftsfähig ausgerichtet.

Strafrechtlich relevante Verstöße bei der Landeszentrale waren vom ORH nicht festgestellt worden.

Zu den Maßnahmen, die Minister Spaenle zur Beseitigung der Verstöße gegen verwaltungsrechtliche Vorgaben in der Landeszentrale getroffen hat, gehören:

a) dienstaufsichtliche Maßnahmen: Mit mehreren Dienstanweisungen wurden

  • dem Direktor der Landeszentrale wurde unverzüglich die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis entzogen.
  • dem Direktor wurden unverzüglich zwei Juristen zugeordnet.
  • Anschließend wurde in der Landeszentrale dauerhaft strukturell eine Verwaltungsleitung eingesetzt, die dort für die Rechts-, Verwaltungs- und Haushaltsangelegenheiten zuständig ist. Für die Aufgabe wurde eine erfahrene Verwaltungsjuristin ausgewählt.
  • Es darf keine Ausgabe im Haushaltsvollzug ohne Mitwirkung der Verwaltungsleitung getätigt werden.
  • Vergaben von Aufträgen ab einer Höhe von 500 Euro dürfen seitdem nur noch unter Einbeziehung der Vergabestelle des Ministeriums getätigt werden.

b) disziplinarische Maßnahmen

  • Weitere Maßnahmen jeglicher Art hat sich Minister Spaenle von Anfang an ausdrücklich schriftlich vorbehalten.
  • Erstmals wurden im August 2011 Vorwürfe strafrechtlich relevanten Verhaltens erhoben. Um diese zu klären, hat das Kultusministerium bei der Staatsanwaltschaft München I Anzeige erstattet.
  • Das Kultusministerium hat ein Disziplinarverfahren gegen den Leiter der Landeszentrale, der dies selbst beantragt hat, eingeleitet.
  • Das Kultusministerium hat die Vorgänge an die Disziplinarbehörde, die Landesanwaltschaft Bayern, abgegeben.
  • Der Kultusminister hat den bisherigen Leiter auf eigenen Wunsch mit Wirkung ab 29. August 2011 bis auf Weiteres von der Leitung der Bayerischen Landeszentrale entbunden.

c) sonstige Maßnahmen im strukturell-organisatorischen Bereich:

  • Kritisierte Verträge wurden unverzüglich - schon nach ersten Hinweisen des Obersten Rechnungshofs - gekündigt; z. B. die mit einem Unternehmen, das die Publikationen für die Landeszentrale verschickt hat. Das Kultusministerium hat in der Landeszentrale ein Vertragsmanagement anhand von Mustervereinbarungen und Honorarordnungen etabliert.
  • Die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben für Zuwendungen und Förderung wurde zugesichert. Die Praxis wurde - wo nötig - entsprechend umgestellt.
  • Auch Fremdpublikationen, die der bisherige Leiter als Autor verfasst hat, werden nicht mehr angekauft.
  • Alle betroffenen Mitarbeiter einschließlich der Leitung wurden verpflichtend und umfassend in Verwaltungs-, Haushalts- und Vergaberecht fortgebildet.
  • Ein Honorarrahmen wurde festgelegt.
  • Die Tätigkeitsberichte seit 2009 werden rechtzeitig und fristgemäß von der Bayerischen Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit der Staatsregierung vorgelegt. Der jeweils aktuelle steht auch im Internet. Tätigkeitsberichte für die Vorjahre wurden auf Nachforderung des Ministeriums vorgelegt.

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