Kunstministerium legt KULTURKOMPASS als Wegweiser für die Kulturentwicklung in Sachsen vor

"Kultur ist das, was unsere Gesellschaft gerade auch in schwierigen Situationen zusammenhält. Sie ist Grundnahrungsmittel für alle. Mit dem Kulturkompass definieren wir einen Rahmen, innerhalb dessen sich Kultur in Sachsen unter den Prinzipien der Dezentralität, der Subsidiarität und der Pluralität in den kommenden Jahren entwickeln kann", sagte Sachsens Kunstministern Dr. Eva-Maria Stange heute in Dresden aus Anlass der Präsentation des "KULTURKOMPASS - Wegweiser für die Kulturentwicklung in Sachsen". Ziel sei es, diesen KULTURKOMPASS als offene Diskussionsgrundlage zu nutzen und in den kommenden Jahren weiter zu entwickeln.

20.08.2009 Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Die Enquete-Kommission Kultur des Deutschen Bundestages hatte den Ländern in ihrem Abschlussbericht empfohlen, Kulturentwicklungspläne vorzulegen. Vor dem Hintergrund dieser Empfehlung hatte das Kunstministerium in den vergangenen Monaten einen öffentlichen kulturpolitischen Dialog ins Leben gerufen. Ziel war es, für den Freistaat Sachsen - erstmals seit dem Jahr 2000 - kulturpolitische Leitlinien zu entwickeln. In Folge dieser öffentlichen Debatte mit Kulturverbänden, dem Sächsischen Kultursenat und der Sächsischen Akademie der Künste (SAK), Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitikern, Vertretern von Kulturinstitutionen und Künstlern sei der "KULTURKOMPASS - Wegweiser für die Kulturentwicklung in Sachsen" entstanden, den das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nun vorlege.

Die Kunstministerin mahnte an, Kultur weiterhin als Schwerpunkt der Landespolitik zu begreifen. Neben der Wissenschaft seien Kunst und Kultur Kernkompetenzen des Freistaates Sachsen. Regionen ohne angemessene kulturelle Infrastruktur drohten auch gesellschaftlich zu veröden. Hier liege eine besondere Herausforderung künftiger Kulturpolitik. Die Kulturfinanzierung bedürfe einer Verstetigung in allen Bereichen, die Kulturräume müssten gesichert werden.

Den "KULTURKOMPASS" können Sie nachlesen unter www.kulturland.sachsen.de

Thesen zur Kulturpolitik

  1. Kulturpolitik hat die Aufgabe, Orientierung und Perspektiven zu geben, ebenso wie Rahmenbedingungen zu gestalten. Um diese Aufgabe zu erfüllen, bedarf es eines kulturvollen, offenen Dialogs. Die Entwicklung von Leitlinien zur Kulturentwicklung für den Freistaat Sachsen wird als ein kommunikativer Prozess begriffen, der kulturpolitisch Verantwortliche der Staatsregierung, Kunst- und Kulturschaffende im Lande, Verantwortliche von Kulturinstitutionen des Freistaates sowie die Nutzer bzw. Rezipienten von Kultur in einem breiten, auf Teilhabe gerichteten Diskurs miteinander in Beziehung setzt. Die fortzuentwickelnden Leitlinien – es handelt sich um Eckpunkte und grundsätzliche Ziele der Kulturpolitik – werden künftig als Referenzquelle politischen und administrativen Handelns sächsischer Kulturpolitik dienen.
  2. Kultur ist in Sachsen nach der Verfassung des Freistaates Staatsziel. Sie wird als "harter" Standortfaktor begriffen und gilt als Kernkompetenz dieses Bundeslandes – auch im europäischen Kontext. Daraus leiten sich die gesetzlich festgelegte Pflichtaufgabe sowie die Prüfung der Kulturverträglichkeit staatlicher Maßnahmen ab.
  3. Im Rahmen einer demokratisch verfassten Gesellschaft muss der Zugang zur Kultur für alle möglich sein. Dies bedeutet sowohl die mögliche Teilhabe aller Menschen im Freistaat Sachsen an kulturellen Angeboten der verschiedenen Kultursparten, als auch die angemessene Förderung der Breitenkultur im Verhältnis zur so genannten Hochkultur der etablierten Museen, der Musik und der darstellenden Kunst.
  4. Um Sachsen fortdauernd als Kulturland in einem ausgewogenen Verhältnis von Stadt und Land in allen Landesteilen kulturspartenübergreifend zu entwickeln, verfügt der Freistaat Sachsen mit dem im Jahr 2008 entfristeten Sächsischen Kulturraumgesetz über ein langfristig angelegtes Instrumentarium solidarischer Kulturfinanzierung, das den vielfältigen Kulturinstitutionen – sowohl etablierten Einrichtungen als auch kleinen Initiativen – einerseits Planungssicherheit gibt, die dezentralen Kulturräume in ihrer subsidiären Zuständigkeit aber zugleich dazu anhält, bestehende Strukturen fortwährend zu überprüfen und fortzuentwickeln. Dazu gehört auch die finanzielle und inhaltliche Weiterentwicklung des Kulturraumgesetzes.
  5. Der Freistaat Sachsen gestaltet auch auf kulturpolitischem Gebiet den demografischen Wandel mit, indem die kulturelle Infrastruktur sich auf eine abnehmende, alternde und möglicherweise durch Einwanderung diversifizierende Gesellschaft einstellt – im Sinne von Umbau statt Abbau. Kulturpolitik ist dabei zugleich ein Mittel gegen die Abwanderung und Schrumpfung sowohl im ländlichen Raum wie in den urbanen Zentren. Kultur begleitet die Erfahrung des demografischen Wandels. Menschen aller Altersstufen bedürfen einer kulturellen Grundversorgung als alle Lebensphasen begleitendes Angebot – auch um den Zusammenhalt der demokratischen Gesellschaft zu stärken. Kultur muss deshalb auch erreichbar und bezahlbar bleiben.
  6. Kulturelle Bildung ist integraler Bestandteil sowohl von Kultur als auch von Bildung im Allgemeinen. In diesem Sinne ist sie eine Querschnittsaufgabe, die zu den herausragenden Aufgaben einer nachhaltigen Kulturpolitik gehört. Kulturelle Bildung bedarf besonderer Anstrengung und ist Teil des gesellschaftlichen Auftrags öffentlich finanzierter Kultureinrichtungen. Die Zusammenarbeit von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen mit Museen, Theatern, der freien Kunstszene und anderen Kultureinrichtungen muss gestärkt werden – auch für die kulturelle Erwachsenenbildung und den generationenübergreifenden Dialog.
  7. Das kulturelle Erbe und die starken Traditionen im Freistaat Sachsen haben für die kulturelle Entwicklung des Landes eine beträchtliche Prägekraft. In der Moderne haben sich immer wieder nachwachsende Generationen des Kunst- und Kulturschaffens an ihnen produktiv gerieben. Kulturpolitik kann und will dieses Spannungsverhältnis von Tradition und Kulturerbe einerseits sowie Innovation und Experiment als "Erbe von Morgen" andererseits nicht aufheben. Sie muss vielmehr beides, d.h. den Wert an sich und sein Infrage stellen – für alle Kultursparten übergreifend – ermöglichen und in ein angemessenes Verhältnis zueinander setzen.
  8. In einer sich rasch wandelnden globalen Welt und im Zuge des europäischen Einigungsprozesses kommt der Erinnerungskultur ein zentraler kulturpolitischer Stellenwert zu. Dies betrifft die Bereiche der Museen, Gedenkstätten und Archive, aber auch der Industriekultur, der Denkmalpflege und Archäologie. Sie erlangen Bedeutung sowohl im Hinblick auf die Definition eigener kultureller Identität sowie im Dialog mit anderen Kulturen in der europäischen Nachbarschaft wie in der Ferne.
    Eine Wertorientierung an Weltoffenheit und Toleranz ist eine der zentralen Lehren der Geschichte des 20. Jahrhunderts. Kulturpolitik hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, kulturelle Vielfalt und den interkulturellen Dialog zu fördern.
  9. In Sachsen hat die sorbische Kultur eine Brückenfunktion sowohl im bikulturellen Siedlungsgebiet der Sorben im Freistaat Sachsen, als auch zu anderen slawischen Sprachen und Kulturen in Mittel- und Osteuropa sowie zur aktiven Teilhabe am Diskurs über Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Minderheitenkulturen in ganz Europa.
  10. Zum Nutzen der kulturellen Entwicklung des Freistaates Sachsen sollen Anreize geschaffen und fortentwickelt werden, die bürgerschaftliches Engagement und Mäzenatentum im Kulturbereich stimulieren und anerkennen. Beispiele guter Praxis sollen in ganz Sachsen Schule machen. Die Ausgabe einer Ehrenamtskarte für einen ermäßigten Zugang zu öffentlichen Kulturangeboten ist ein geeignetes Mittel öffentlicher Anerkennung.
  11. Der Kultur- und Kreativwirtschaft kommt auch in Sachsen – mit spezifischen regionalen Ausprägungen – sowohl in der Privatwirtschaft als auch im Bereich der öffentlichen Förderung – als Wertschöpfungsquelle und als Arbeitsmarkt besondere Bedeutung zu. Die Staatsregierung trägt dem ressortübergreifend durch die Wahrnehmung kultur- sowie wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Querschnittaufgaben und gezielter Maßnahmen Rechnung. Durch die Einführung wirtschaftlicher Steuerungsmodelle und neuer Trägerschaftsformen in staatlichen Kultureinrichtungen soll die Eigenverantwortung erhöht und mehr Wirtschaftlichkeit erzielt werden. Kulturelle Qualitätskriterien müssen jedoch Vorrang vor der Marktlogik behalten. Die Grundsicherung der öffentlichen Kultureinrichtungen bleibt Aufgabe des Freistaates, der Landkreise und Kommunen.
  12. Der Freistaat Sachsen – "Sachsen. Land von Welt" – hat ein vitales Interesse an einem prosperierenden Kulturtourismus und erfolgreichen Marketing auf diesem Gebiet. Institutionen und Angebote verschiedener Kultursparten, vor allem der Erinnerungskultur und Musikkultur, ziehen Jahr für Jahr Millionen Menschen nach Sachsen. Dieser Sektor gibt vielen Menschen Arbeit und wirkt sich positiv auf das äußere Erscheinungsbild Sachsens und Deutschlands in Europa aus. Kulturtourismus hat nur dort eine Chance, wo qualitativ gute Kulturangebote mit unverwechselbarer kultureller Tradition verbunden werden.
  13. Aus der Vernetzung und Verdichtung der Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen erwachsen Potentiale für die künftige Entwicklung des Freistaates Sachsen. Ausgehend von der Erfahrung, dass wissenschaftliche Fortschritte oftmals in den Schnittmengen der Grenzgebiete erzielt werden, sollen die bestehenden Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen Spielräume erhalten, Neues entstehen zu lassen und Experimentellem Raum geben zu können.

Medien:
KULTURKOMPASS - www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/36038

Medienübersicht - www.medienservice.sachsen.de/medien/news/36031/assets


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