Trend zur Teilzeitbeschäftigung im unmittelbaren öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg hält an

Wie das Statistische Landesamt nach den Ergebnissen der Personalstandstatistik feststellt, waren zum Stichtag 30. Juni 2008 knapp 260 000 Beschäftigte im unmittelbaren Dienst des Landes [1] Baden-Württemberg beschäftigt. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Zunahme von rund 2 400 Beschäftigten bzw. annähernd 1 Prozent.

29.04.2009 Pressemeldung Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

Während die Zahl der beschäftigten Personen gegenüber dem Vorjahr in den meisten Aufgabenbereichen stagnierte oder zurückging, ist im Bereich Bildung ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen, der sich unmittelbar auf das Landesergebnis auswirkt. So ist im Bereich der Hochschulen ein Plus von rund 1 800 Personen (rund 5 Prozent), im Bereich allgemeinbildende und berufliche Schulen[2] ein Plus von ca. 1 100 Personen (knapp 1 Prozent) festzustellen. Von den genannten rund 2 900 Beschäftigten sind annähernd 2 000 in Teilzeit beschäftigt. Teilzeitbeschäftigung und befristete Beschäftigungsverhältnisse gestiegen

Der Trend zur Teilzeitbeschäftigung ist nicht nur im Bildungswesen festzustellen, sondern setzt sich insgesamt im öffentlichen Dienst weiter fort. Nahezu 36 Prozent des Landespersonals arbeitete zum Stichtag 30. Juni 2008 in Teilzeit[3]. Vor 5 Jahren lag der Anteil der Teilzeitbeschäftigten noch bei ca. 32 Prozent, vor 10 Jahren sogar bei nur 26 Prozent. Einer Teilzeitbeschäftigung gehen erwartungsgemäß überwiegend Frauen nach: 81 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Mehr als die Hälfte, nämlich knapp 54 Prozent aller Frauen, die im Dienst des Landes stehen, arbeiten in Teilzeit.

Die Zahl der Beschäftigten mit einem befristeten Arbeitsvertrag liegt zum Stichtag 30. Juni 2008 gemessen an allen Beschäftigten des Landes bei 7,4 Prozent. Damit ist der Anteil gegenüber dem Vorjahr (6,8 Prozent) leicht angestiegen. Vor 10 Jahren lag der Anteil der Beschäftigten mit Zeitvertrag noch bei 5,7 Prozent.


1) Dazu zählen zum einen Kernhaushalt (im Haushalt brutto geführte Behörden, Gerichte, Einrichtungen) und die Landesbetriebe (als Sonderrechnung geführte rechtlich unselbständige Einrichtungen und Unternehmen).

2) Nicht ausschließlich Lehrkräfte.

3) Inkl. Altersteilzeit, die seit 1998 von Arbeitnehmern und seit 2001 auch von schwerbehinderten Beamten in Anspruch genommen werden kann.


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