Mit dem Fakultätengesetz, das zum 1. April 2005 in Kraft getreten ist, werden den Hamburger Hochschulen flexible und effiziente Organisationsstrukturen gegeben, die ihre Handlungs- und Steuerungsfähigkeit stärken. Für das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und den Fachbereich Medizin bedeutet dies, dass eine Anpassung des UKE-Gesetzes an die Regelungen des Fakultätengesetzes notwendig ist. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der jetzt mit dem UKE diskutiert werden soll.
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15.11.2005
Pressemeldung
Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt Hamburg