Der weitere Betrieb der Internationalen Schule am Schweriner See (ISAS), einer privaten Grundschule mit Gymnasium, wird untersagt. Im Juni 2006 teilten Lehrer der Schule sowie Eltern, deren Kinder diese Schule besuchen, mit, dass die Gehälter der Lehrer unregelmäßig gezahlt werden. Damit bestanden begründete Zweifel an der Sicherstellung der wirtschaftlichen Stellung der Lehrer (§ 120 Abs. 1 Nr. 3 SchulG M-V).
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11.08.2006
Pressemeldung
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern