Mit Wirkung für das laufende Sommersemester hat das Innovationsministerium die Höhe des Anteils, den die Hochschulen aus den Studienbeitragseinnahmen an den Ausfallfonds abführen, auf 14 Prozent gesenkt. Im Sommersemester 2007 und dem vergangenen Wintersemester hatte die Quote bei 18 Prozent gelegen. Das Ministerium überprüft in jedem Frühjahr anhand der Erfahrungen des vergangenen Studienjahres den notwendigen Beitrag zum Ausfallfonds, der sicherstellt, das Nordrhein-Westfalen das sozialverträglichste Studienbeitragsmodell aller Bundesländer hat.
mehr
29.05.2008
Pressemeldung
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen