Weil eine Sonderschule in Köln ihn als „geistig behindert“ einstufte und einen Schulortwechsel verweigerte, hat ein ehemaliger Sonderschüler NRW auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Amtspflichtverletzung von Sonderpädagogen des Landes verklagt.
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08.03.2017
Artikel
Dr. Brigitte Schumann