Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt das heute veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit. Damit sei für NRW klarstellt, dass die Funktion des Schulleiters nicht auf Zeit vergeben werden kann, sondern auf Lebenszeit zu erfolgen habe. Die GEW fordert die unmittelbare Umsetzung des Beschlusses des obersten Gerichts und verlangt, dass alle bislang auf Zeit vergebenen Schulleitungspositionen in Lebenszeitverhältnisse überführt werden.
mehr
19.06.2008
Pressemeldung
GEW Nordrhein-Westfalen