Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird heute über das Normenkontrollverfahren der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt gegen das 6. HRGÄndG verhandelt. Streitpunkt ist, dass in der 6. HRG -Änderungsnovelle die Studiengebührenfreiheit für ein Studium bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss sowie für konsekutive Studiengänge, die zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führen, festgeschrieben sind.
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09.11.2004
Pressemeldung
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt