Die schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Weimar zur Lehr- und Lernmittelverordnung des Freistaats liegt nun vor. Das Kultusministerium wertet derzeit die Urteilsbegründung aus. Erst danach – voraussichtlich Anfang Dezember – ist eine Aussage über die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, und die dann notwendigen weiteren Schritte möglich. Dies betrifft eine mögliche Rückzahlung bisher gezahlter Elternbeiträge, aber auch die Möglichkeit der Nicht-Zulassungsbeschwerde\*).
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09.11.2006
Pressemeldung
Thüringer Kultusministerium