Änderung des Schulgesetzes und des Schulverwaltungsgesetzes

Der Senator für Bildung und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen hat einen Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes und des Schulverwaltungsgesetzes erarbeitet, zu dem er jetzt den Interessenvertretungen der Betroffenen Gelegenheit geben wird, bis zu den Osterferien Stellung zu nehmen.

16.12.2004 Pressemeldung Bremen Senatorin für Wissenschaft und Häfen

Der Entwurf kann auf der Seite des Senators für Bildung und Wissenschaft unter "die neue Bremer Schule" eingesehen werden.

Folgende Überlegungen leiten die Änderungsvorschläge im wesentlichen: Für die Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung der bremischen Schulen bedarf es in zunehmend eigenverantwortlichen Schulen insbesondere einer Stärkung der Schulleitung. Alle Erkenntnisse aus guten Schulen und der Blick über die Grenzen zu den erfolgreichen Nachbarstaaten besagen, dass der Weg zu einer guten Schule nicht ohne eine starke Schulleitung möglich ist. Um die Eigenverantwortung zu stärken, sollen Aufgaben, die bisher von der Behörde wahrgenommen werden, in die Verantwortung der Schulleitung gegeben werden. Im Gesetz müssen die Rahmenbedingungen für eine starke Schulleitung geschaffen werden. Hierzu zählt auch ein Schulleiterfindungsverfahren, das geeignet ist, Persönlichkeiten auszuwählen, die dieser neuen Rolle und Verantwortung gerecht werden.

Alle Schulleiter werden künftig zunächst auf Zeit bestellt. Es ist beabsichtigt, die erste Amtsperiode als Einstieg auf 2 Jahre zu begrenzen, die zweite Amtsperiode acht Jahre dauern zu lassen. Die bundesrechtlichen Rahmenvorgaben machen dies jetzt möglich. Eine sofortige lebenslange Übertragung lässt sich im Bereich der Führungskräfte mit den Grundsätzen eines modernen Personal- managements nur schwer in Einklang bringen. Damit kann zudem die verantwortungsvolle Leitungstätigkeit zeitgleich mit der Bestellung zum Schulleiter angemessen bezahlt werden. Die zum Teil unerträglichen Wartezeiten nach den üblichen beamtenrechtlichen Vorgaben entfallen. Diese Regelung, die in einer Änderung des Bremischen Beamtengesetzes realisiert werden muss, ist Grundlage für ein verändertes Schulleiterfindungsverfahren.

Ein verändertes Schulleiterfindungsverfahren verkürzt das bisherige zeit- und kraftraubende Verfahren und lässt eine sicherere Eignungsprognose bezogen auf die Bewerber/innen erwarten. Die Qualitätsentwicklung an den bremischen Schulen soll kontinuierlich überprüft werden. Hierzu werden die Rahmenbedingungen geschaffen.

Zudem werden weitere Änderungen vorgenommen, die wegen der engen Ressourcen unerlässlich sind, sich aus den Erfahrungen mit der gegenwärtigen Praxis ergeben haben oder die faktischen Bedingungen, unter denen Schulen arbeiten, berücksichtigen. Im einzelnen entnehmen Sie dies bitte dem Entwurf und seinen Begründungen zu den beabsichtigten Änderungen.

Es ist vorgesehen, das Gesetzgebungsverfahren im Juni kommenden Jahres zum Abschluss zu bringen, so dass das Gesetz zum Schuljahr 2005 / 2006 in Kraft treten kann.

Weiterführender Link: www.bildung.bremen.de/sfb/schulreform.asp


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