„Als Konsensangebot verstehen“
(bikl) Die Kultusministerkonferenz hat die Rechtschreibreform von 1996 in mehreren Punkten korrigiert und ist damit - wie erwartet – den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung gefolgt.
02.03.2006 Artikel„Die Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung bilden eine gute und tragfähige Grundlage für die Fortentwicklung der Rechtschreibung“, heißt es dazu in der Presseerklärung der KMK.
Konkret bedeutet dieser Beschluss, der noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Ministerpräsidenten steht, dass mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 verbindlich für alle Schulen wird. Bis zum 31.7.2007 werden allerdings Schreibweisen, die durch diese Amtliche Regelung überholt sind, nicht als Fehler markiert und bewertet. In Zweifelsfällen sollen Wörterbücher zugrunde gelegt werden, die nach den Erklärungen des Verlages der Amtlichen Regelung vollständig entsprechen.
Die Kultusministerkonferenz, so heißt es in der Presseerklärung, „hofft, dass auch die bisher kritisch eingestellten Teile der Öffentlichkeit die Umsetzung der Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung als Konsensangebot verstehen und die jetzt gültigen Regeln und Schreibweisen übernehmen.“
Wohl mit Blick auf die Zeitungen, die noch nach der alten Rechtschreibung publizieren, appelliert die Kultusministerkonferenz „an alle Verlage und Publikationsorgane, sich im Interesse der Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung anzuschließen.“
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Themen Special Rechtschreibreform
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