Baden-Württemberg führt Rechtschreibreform zum 1. August verbindlich ein
Baden-Württemberg führt die Rechtschreibreform zum 1. August 2005 verbindlich ein. Für einzelne Bereiche, in denen für die Zukunft noch Änderungsvorschläge des Rates für deutsche Rechtschreibung zu erwarten sind, wird die Übergangsfrist bis zu einer abschließenden Regelung verlängert. Dies teilte das Kultusministerium am Dienstag in Stuttgart mit.
19.07.2005 Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergEntsprechend dem Beschluss der Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz am 23. Juni 2005 für den Umgang mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung werden die folgenden Bestimmungen den Schulen mitgeteilt.
- Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, wie sie sich aus der Amtlichen Regelung von 1996 in der Fassung von 2004 ergibt, ist die verbindliche Grundlage des Rechtschreibunterrichts an allen Schulen.
- Für die in den Teilen A (Laut-Buchstaben-Zuordnungen), C (Schreibung mit Bindestrich) und D (Groß- und Kleinschreibung) enthaltenen Regeln und dadurch festgelegten Schreibweisen endet am 31.07.2005 die Übergangszeit. Davon abweichende Schreibweisen werden ab dem 01.08.2005 als Fehler markiert und bewertet.
- Für die in den Teilen B (Getrennt- und Zusammenschreibung), E (Zeichensetzung) und F (Worttrennung am Zeilenende) enthaltenen Regeln und festgelegten Schreibweisen wird die Übergangszeit bis zu einer abschließend Regelung verlängert. Das heißt: Vor 1996 geltende Schreibweisen werden bis auf Weiteres nicht als falsch markiert und bewertet. Das gilt auch für den Überschneidungsbereich von Getrennt- und Zusammenschreibung und Groß- und Kleinschreibung.
- In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zu Grunde gelegt, die nach den Erklärungen des jeweiligen Verlags den aktuellen Stand der Regelung vollständig enthalten.
Der aktuelle Stand des Regelwerkes und des Wörterverzeichnisses ist im Internet auf der Homepage des Instituts für deutsche Sprache unter www.ids-mannheim.de/reform und im Buchhandel zugänglich.
Keine Kommentare vorhanden