Bildungsministerium nimmt Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Kenntnis
Die heutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Brandenburg über die Vereinbarkeit von § 9 Abs. 2 Satz 1 mit Artikel 36 der Verfassung auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Potsdam bezüglich der Klage des Humanistischen Verbands Berlin-Brandenburg auf Zulassung zur Erteilung von Unterricht in "Humanistischer Lebenskunde" an brandenburgischen Schulen, wird vom Bildungsministerium zur Kenntnis genommen.
15.12.2005 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg"Wir müssen das Urteil nun sehr genau analysieren und auf seine Konsequenzen untersuchen. Insbesondere der weitere zeitliche Ablauf und die Frage nach Geetzesänderungen werden dabei eine Rolle spielen. Die Entscheidung hat leider auch Auswirkungen auf den Ansatz unseres schulischen Wertefachs Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde", sagte Bildungsminister Holger Rupprecht nach der Urteilsverkündung. "Der zentrale Ansatz von L-E-R, eine wertorientierte und religionskundliche Erziehung für alle Schülerinnen und Schüler zu sein, wurde durch dieses Urteil geschwächt."
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