Bildungsministerium weist Bild-Artikel scharf zurück

Das Bildungsministerium weist Behauptungen in dem Artikel "Hat Minister Baaske Foul gespielt" aus der heutigen Bild-Zeitung scharf zurück.

13.08.2004 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Die Unterstellung, Minister Baaske hätte seinen Parteifreund Reiche auf die Schulen angesetzt ist absolut haltlos. Tatsache ist, dass sich Studierende aus bbw-Schulen in Cottbus und Potsdam an das Ministerium gewandt hatten und darauf hinwiesen, dass dort teilweise Fächer über lange Zeiträume ausgefallen waren und insgesamt zu wenig Unterricht erteilt wurde, sodass sie nicht ordnungsgemäß auf die Nichtschülerprüfung durch die Schule vorbereitet wurden. Falsch ist die in dem Artikel von Frau Bortz gemachte Aussage, dass es eine 'ungewöhnliche Behördenprüfung' gegeben habe. Bei der berechtigten Vermutung schwerwiegender Mängel an Ersatzschulen ist selbstverständlich das Ministerium zuständig, was Frau Bortz auch weiß, da ihr und ihren Anwälten genau dies so per Ministeriumsschreiben mitgeteilt wurde. Sie hat diese Aussage in der Bild-Zeitung somit wider besseren Wissens getätigt. Auch der Vorwurf der 'Schikane' ist falsch, da die rechtliche Verpflichtung zu Überprüfungen besteht, wenn schwerwiegende Mängel zu vermuten sind, wie es bei diesen Schulen bereits im Oktober 2003 im Rahmen eines regulären schulaufsichtlichen Prüfungsverfahrens festgestellt wurde. Beispielsweise führte die Schule keine ordnungsgemäßen Schülerakten und schulische Planungsunterlagen. Zudem ist Frau Borz nicht nur Geschäftsführerin der bbw sondern auch noch Schulleiterin in drei Ersatzschulen in Potsdam, Cottbus und Finsterwalde sowie mehrerer Ergänzungsschulen. Für das für Schule zuständige Ministerium dauern die in einem für diese Fälle üblichen Verwaltungsverfahren festgestellten schwerwiegenden Beanstandungen fort. Die Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Schulschließung erfolgte nur deshalb, weil der Schulträger versicherte, künftig die erteilten Auflagen zu erfüllen.


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