Bundesverfassungsgericht entscheidet:

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag Hessens gegen die Förderung des Bologna-Kompetenzzentrums durch den Bund abgelehnt. Dazu teilte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit:

12.04.2005 Pressemeldung Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das BMBF darf das Bologna-Kompetenzzentrum bei der Hochschulrektorenkonferenz weiter fördern. Das Zentrum unterstützt die Hochschulen bei der Umstellung ihrer Studienstrukturen auf Bachelor- und Masterabschlüsse. Damit hat sich das Land Hessen nicht mit seiner Auffassung durchgesetzt, die Förderung des Bundes zu stoppen.

Das BMBF finanziert das Zentrum bis zum Jahr 2007 mit 4,4 Millionen Euro. Ab sofort werden 20 ausgewählte Hochschulen durch gezielt geschulte Expertinnen und Experten bei der Einführung international kompatibler Bachelor-Master-Studiengänge beraten.

Die Bildungsminister von 40 europäischen Ländern hatten verbindlich vereinbart, bis zum Jahr 2010 flächendeckend internationale Abschlüsse an ihren Hochschulen einzuführen. An dieser, auch Bologna-Prozess genannten Harmonisierung, beteiligen sich die deutschen Hochschulen mit großem Engagement. Die Umstellung ist eine komplexe Aufgabe, die hohe Managementqualitäten erfordert.


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