EU-Dienstleistungsrichtlinie soll jetzt auch für Bildungsbereich gelten

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) befürchtet eine weitere "Privatisierung und Deregulierung des Bildungsbereiches". "Die EU-Dienstleistungsrichtlinie öffnet dem weiteren Abbau öffentlicher Verantwortung und Daseinsvorsorge für das Grundrecht auf Bildung Tür und Tor. Eine größere Belastung der Beschäftigten, Qualitätsverluste des Angebots und die Zunahme von Chancenungleichheit sind die Folgen", sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne am Freitag in Frankfurt a.M.

25.11.2005 Pressemeldung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hatte der Dienstleistungsrichtlinie zugestimmt. Die Richtlinie schreibt das Herkunftslandprinzip fest. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie soll jetzt auch für den Bildungsbereich gelten. Nach allen bisherigen Verlautbarungen sollte es für das Bildungswesen eine Ausnahmeregelung wie im Gesundheitsbereich geben. "Die GEW lehnt die EU-Dienstleistungsrichtlinie und insbesondere das Herkunftslandsprinzip ab. Sie sind ein Einfallstor zum Abbau von Schutzrechten der Arbeitnehmer und führen zu Lohndumping und Arbeitsplatzverlusten", unterstrich Thöne. "Das Prinzip des Preiswettlaufs soll eine Politik der sozialen Verantwortung in einem friedlichen Europa ersetzen."


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