Frankfurter Urteil stützt Rechtsauffassung des Bildungsministeriums:
Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) stützt die Rechtsauffassung des Bildungsministeriums, dass es bei der Verbeamtung der Lehrkräfte in Teilzeit zu keinen Verfahrensfehlern gekommen ist. Die Ernennun-gen von Teilzeitbeamten wurden wirksam vollzogen. Dies ist der Begründung des Verwaltungsgerichts zu entnehmen, das sich mit der Klage einer in Teilzeit verbeamteten Lehrerin über ihre Besoldung auseinandergesetzt hat.
08.12.2005 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgAnders als die Verwaltungsgerichte Cottbus und Potsdam hat das Verwaltungsge-richt Frankfurt festgestellt, dass die Ernennungsurkunden nicht zu beanstanden sind. Der erklärte Wille des Landes ist sowohl vom Standpunkt des Landes selbst, als auch von dem des ins Beamtenverhältnis übernommenen Beamten - allerdings unter der Voraussetzung: "Teilzeit ohne eigenen Antrag" - klar und erkennbar gewesen.
Das Verwaltungsgericht meint hier - es hat sich dabei mit den Entscheidungen aus Cottbus und Potsdam ausführlich auseinandergesetzt -, dass die Ernennungsurkunde nur so zu verstehen sein kann, dass ein den gesetzlichen Regeln entsprechendes vollwertiges Beamtenverhältnis unter gleichzeitiger Einschränkung der Arbeitszeit erfolgen sollte.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wird sich also im Berufungsverfahren bei seiner Entscheidung nicht nur mit den Begründungen der Verwaltungsgerichte Potsdam und Cottbus auseinandersetzen müssen, sondern auch mit der abweichenden Auffassung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt.
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