Frauen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sind Vorreiterinnen bei e-Voting zur "Gleichstellungsbeauftragtenwahl"

Zum Auftakt des neuen Jahres haben die weiblichen Beschäftigten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg ihr Votum zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Vertreterin mithilfe des Internetwahlsystems "i-vote" der Stiftung Internetwahlen abgegeben und damit eine Vorreiterrolle innerhalb des Landes Brandenburg eingenommen. Die Stimmabgabe erfolgte in der Zeit vom 09. bis zum 20. Januar 2006 auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes.

27.01.2006 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Die insgesamt 141 wahlberechtigten weiblichen Beschäftigten hatten die Möglichkeit, ihr Votum nicht nur vom PC am Arbeitsplatz, in einer Online-Wahlkabine oder vom privaten PC von Zuhause, sondern auch von jedem PC der Welt abzugeben.

Das Wahlsystem bietet aufgrund der digitalen Signatur und der blinden Verschlüsselung des jeweils abgegebenen Votums die Garantie für Anonymität und Integrität der Votumsfindung. Zur Anmeldung für die Internetwahl erhielten alle wahlberechtigten weiblichen Beschäftigten des Ministeriums eine Wahlnummer, eine Wählernummer und eine persönliche Identifikations-Nummer.

"Die Motivation der weiblichen Beschäftigten, sich auch auf elektronischem Wege an demokratischen Prozessen zu beteiligen, war, gemessen an der Zahl derer, die sich an der Votumsfindung beteiligt haben, so hoch wie nie zuvor und lag bei 79%", sagt die amtierende Gleichstellungsbeauftragte Rosemarie Pilz. "Die weiblichen Beschäftigten des Ministeriums haben sich mit der erfolgreichen Durchführung des e-Voting nicht nur informationstechnologischen Neuerungen sehr aufgeschlossen gezeigt, sondern diese auch engagiert und überzeugend genutzt."

Die Durchführung der Votumsfindung stellte zudem besondere Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die mit den notwendigen technischen, organisatorischen und rechtlichen Vorkehrungen befasst waren. Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung der elektronischen Wahl wa-ren die konzeptionelle Unterstützung der Stiftung Internetwahlen, eine umfangreiche datenschutzrechtliche Prüfung, die Beteiligung des Ministeriums an Pilotprojekten im Rahmen von e-Gouvernement und die Zusammenarbeit zwischen der amtierenden Gleichstellungsbeauftragten und den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.


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