GEW: "Ältere Arbeitnehmer sind nicht Beschäftigte zweiter Klasse: Regierung muss handeln"

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Bundesregierung aufgefordert, die Befristungsregelung für Beschäftigte ab dem 52. Lebensjahr im Teilzeit- und Befristungsgesetz zu novellieren. Damit sollen bestehende Diskriminierungen beseitigt werden.

23.11.2005 Pressemeldung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

"Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind keine Beschäftigten zweiter Klasse. Sie haben ein Recht darauf, auf dem Arbeitsmarkt genau so wie alle anderen behandelt zu werden", sagte GEW-Vorstandsmitglied Anne Jenter. Das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), mit dem der Diskriminierung älterer Arbeitnehmer durch die Hartz-Gesetzgebung Einhalt geboten wird, müsse jetzt in nationales Recht umgesetzt werden: "Die Rechtsprechung des EuGH zwingt die Bundesregierung, die Möglichkeit, Arbeitsverträge von Arbeitnehmern mit über 52 Jahren menschenunwürdig permanent ohne sachlichen Grund zu befristen, zu revidieren."

Das Arbeitgericht München hatte dem EuGH in dem Fall Mangold verschiedene Fragen zur Auslegung des europäischen Arbeitsrechts zur Vorabentscheidung gestellt. Diese bezogen sich insbesondere auf die Befristungs- und die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU. Das Urteil des EuGH mache deutlich, dass sich die europarechtskonforme Gestaltung der erleichterten Befristungsregelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr – anders als im Koalitionsvertrag gefordert –an den Vorgaben der Gleichbehandlungsrichtlinie orientieren müsse, erläuterte Jenter.


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