GEW: "Einmalzahlung" muss auch für Landesbeamte gelten

"Beamtinnen und Beamte in den Ländern dürfen nicht schlechter behandelt werden als Bundesbedienstete", forderte heute die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), nachdem sich am gestrigen Mittwoch der Innenausschuss des Bundesrates mit der Einkommensentwicklung der Beamten befasst hat.

09.06.2005 Pressemeldung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Das Bundeskabinett hatte am 25. Mai beschlossen, seinen Beamtinnen und Beamten entsprechend dem Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten bei Bund und Kommunen in den Jahren 2005 bis 2007 jeweils eine Einmalzahlung von 300 Euro auszuzahlen. Die Bundesländer sind bislang weder bereit, dem zuzustimmen noch eine entsprechende Zahlung für ihre eigenen Bediensteten vorzusehen. Eine lineare Anpassung der Bezüge ist nicht geplant.

Das für Beamtenpolitik zuständige Vorstandsmitglied der GEW, Ilse Schaad, sagte dazu: "Nun ist es an den Landesregierungen, eine entsprechende Einmalzahlung für ihre Beamtinnen und Beamten auf den Weg zu bringen. Von überzogenen Ansprüchen kann angesichts der Nullrunden bei den Monatsbezügen nicht die Rede sein". Es könne aber auch nicht sein, so Schaad, dass die Landesregierungen ihren Bediensteten selbst die bescheidene Erhöhung ihrer Bezüge vorenthalten, die der Bund seinen Beamten zugesteht.


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