Hamburgs Schulkinder lernen Schwimmen weiter kostenlos
Der Schwimmunterricht an Hamburgs Schulen wird zum Schuljahr 2005/2006 reformiert. Nach einem Entwurf der Behörde für Bildung und Sport zur Änderung des Schulgesetzes soll der Schwerpunkt im Schulschwimmen bei der Ausbildung der Nichtschwimmer liegen.
26.01.2005 Pressemeldung Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)Bildungs- und Sportsenatorin Alexandra Dinges-Dierig: "Wir wollen sicherstellen, dass alle Schülerinnen und Schüler nach Beendigung der vierten Klasse schwimmen können. Der Unterricht ist für die Eltern kostenfrei. Das Angebot richtet sich an Nichtschwimmer, deren Anzahl vor jedem Schuljahr durch die Schulen ermittelt wird."
Schülerinnen und Schüler die bei Schuleintritt ihre Schwimmfähigkeit schon erlangt haben, sollen im Schwimmunterricht, den die Schulen in Eigenverantwortung organisieren, ihre Fähigkeiten ausbauen können. Diese Kurse können in Form von wöchentlichem- oder Projektunterricht gegeben werden. Für die Kurse zur Erweiterung der Schwimmfähigkeiten soll eine Gebühr von Eltern und Erziehungsberechtigten erhoben werden, die für 18 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten in einem Schulhalbjahr bei 36 Euro liegt. Förderberechtigte im Sinne des Sozialgesetzbuchs sind von diesen Gebühren befreit.
Bildungs- und Sportsenatorin Alexandra Dinges-Dierig: "In Hamburg muss es schon wegen der einmaligen Lage am Wasser eine Selbstverständlichkeit sein, dass alle Kinder schwimmen können. Die Schulgesetzänderung, deren Entwurf wir jetzt der Deputation und den Kammern zur Stellungnahme vorlegen und die noch im Februar dem Senat und dem Schulausschuss der Bürgerschaft vorliegen wird, soll garantieren, dass jedes Kind kostenlos, ohne Belastung der Eltern, eine Schwimmausbildung bis zum Ende der vierten Klasse erhält."
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