Hauptpersonalrat und Bildungsministerium unterzeichnen Dienstvereinbarung zum Verfahren der Versetzung von Lehrkräften

Der Staatssekretär beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Martin Gorholt, und der Vorsitzende des Hauptpersonalrates, Frank Kramer, haben jetzt eine Dienstvereinbarung unterzeichnet, mit der das Verfahren für Versetzungen von Lehrkräften zwischen den Schulamtsregionen geregelt wird. Damit ist einvernehmlich zwischen Hauptpersonalrat - der als Vertretung für den Geschäftsbereich für die Lehrkräfte zuständig ist - und Ministerium festgelegt, wie die erheblichen personellen Veränderungen bei den Lehrkräften, die sich aus dem Schülerrückgang im Lande ergeben, umgesetzt werden.

06.01.2005 Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Staatssekretär Martin Gorholt sagt: "Wir verlieren durch den Schülerrückgang gegenüber dem Schuljahr 2004/05 am 01.08.2005 fast 1.300 Stellen. Die geburtenschwachen Jahrgänge wachsen weiter durch unsere Schulen. Der Schülerrückgang ist aber extrem ungleichmäßig über das Land verteilt. Besonders betroffen von dieser Situation ist der Schulamtsbereich Cottbus, der die Kreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neisse und die Stadt Cottbus umfasst. Voraussichtlich deutlich über 400 Personen müssen aus der Schulamtsregion Cottbus in andere Regionen versetzt werden, in denen der Schülerrückgang geringer ist. Vor allem Schulämter mit vielen Schulen im berlinnahen Raum werden diese zusätzliche Lehrkräfte aufnehmen. Damit wird eine landesweite Unterrichtsversorgung gesichert."

Der Vorsitzende des Hauptpersonalrates und Staatssekretär Gorholt sind sich darin einig, dass jetzt ein Weg gefunden ist, wie dieses besonders schwierige Problem mit Beginn des Schuljahres 2005 verfahrensrechtlich bewältigt werden kann. Nicht erfasst in der Vereinbarung sind die Umsetzungen von Lehrkräften innerhalb eines Schulamtsbereichs, die ebenfalls in erheblichen Größenordnungen stattfinden werden.

Für die Beschäftigten, die von einer Versetzung betroffen sind, ist das mit teilweise erheblichen Härten verbunden.

Staatssekretär Gorholt: "Wir können die Schüler nicht nach Cottbus schicken, wo die Lehrer sind, sondern wir müssen die Lehrer zu den Schülern schicken. Das ist für die betroffenen Lehrkräfte bitter, aber leider nicht zu vermeiden."

Für die Betroffenen wird in diesem durchschaubaren Verfahren rechtzeitig deutlich, worauf sie sich einstellen müssen. Die Lehrerinnen und Lehrer, die versetzt werden sollen, müssen frühzeitig informiert werden. Die Schulämter müssen wissen, wer geht und wer kommt.

Ob tatsächlich insgesamt über 400 Lehrkräfte aus dem Schulamtsbereich Cottbus in andere Schulamtsbereiche versetzt werden müssen, oder ob sich die Anzahl der zu Versetzenden noch reduziert, hängt noch davon ab, wie viele Beschäftigte im Schulamtsbereich Cottbus Anträge auf eine freiwillige Teilzeitbeschäftigung stellen und wie viele Lehrkräfte freiwillig in eine andere Schulamtsregion versetzt werden wollen. Der Vorrang der freiwilligen Versetzung ist ausdrücklich in der Dienstvereinbarung vereinbart worden. Den Lehrerinnen und Lehrern im Schulamt Cottbus werden deshalb Anfang Februar alle aufnehmenden Schulen in den anderen Schulamtsregionen bekannt gemacht, sodass gezielt freiwillige Versetzungsanträge gestellt werden können. Erst dann ist absehbar, wie viele Lehrkräfte für eine Versetzung tatsächlich ausgewählt werden müssen. Die Angebote, befristet freiwillig in Teilzeittätigkeit zu wechseln und damit das Versetzungsproblem zu verringern, sind in allen Schulen bereits bekannt.

Bis zum 25. Februar werden sich unter Leitung des Bildungsministeriums alle Schulämter zu einer Ausgleichskonferenz zusammen setzen, um festzulegen, welche Lehrkraft an welche Schule kommt.

Staatssekretär Gorholt: "Ich bin erleichtert, dass wir den eingeschlagenen gemeinsamen Weg fortsetzen können, um einen Personal- bzw. Stellenabbau sozialverträglich hinzubekommen, der in der Bundesrepublik im öffentlichen Dienst in dieser Größenordnung beispiellos ist. Der seit Jahren permanente Stellenabbau wird schon 2008 mit dann nur noch rund 17.000 für die Unterrichtsversorgung benötigten Stellen zu einer Halbierung der 35.000 Stellen, die wir 1991 für die Schulen gebraucht haben führen; das ist ein Sparprogramm, das in dieser Weise wohl noch nie ohne Kündigungen bewältigt werden konnte."


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