Jugendminister Rupprecht sieht Kinderschutz als Schwerpunktthema
Auf der heutigen Fachtagung an der Fachhochschule Potsdam zum Thema Kinderschutz stellte Jugendminister Holger Rupprecht erste inhaltliche Schwerpunkte für das in einem Landtagsbeschluss geforderte Gesamtprogramm zur Verbesserung des Kinderschutzes vor. Bereits im vergangenen Jahr wurde ein freier Träger mit dem Aufbau eines Arbeitsschwerpunktes Kinderschutz beauftragt.
04.02.2005 Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg"Kinderschutz geht uns alle an. Niemand kann und darf bei Gewalt gegen Kinder wegsehen", sagte Jugendminister Holger Rupprecht. "Ich bin froh, dass die Sensibilität in der Bevölkerung dazu zu steigen scheint. Das jüngste Beispiel des Schutzes eines dreijährigen Kindes aus Lehnin durch den Kindernotdienst, das heute in den Medien zu lesen ist, zeigt dies. Hier hat ein 14-jähriges Mädchen verantwortlich gehandelt und die Behörden informiert. Aufmerksamkeit und ein rechtzeitiges Eingreifen der zuständigen Ämter sind von immenser Wichtigkeit - mindestens ebenso wichtig ist aber die Frage, was wir tun können, um die Erziehungskompetenz von Eltern zu stärken. Der wirksamste Schutz vor Misshandlung ist die Hilfe für die Eltern am Beginn der problematischen Entwicklung."
Die Elemente des geplanten Gesamtprogramms orientieren sich an den Problemen, die als erschwerend für eine effektive Kinderschutzarbeit der Jugendhilfe angesehen werden:
- Es besteht ein Bedarf an Praxisbegleitsystemen in Krisensituationen und zur Aufarbeitung von Misserfolgen. Für die Stützung der Facharbeit ist deshalb ein Begleitsystem außerordentlich wichtig.
- Es bestehen große Unsicherheiten bezüglich der Verfahrensstandards für die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes.
- Es fehlen nicht nur Bezugsgrößen für die Beurteilung der Personalausstattung im Allgemeinen Sozialen Dienst, sondern auch eine fachorientierte und rationale Auseinandersetzung darüber.
- Ein wichtiges Thema ist die Fortbildung. Zwar wird die Fachqualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe insgesamt als gut angesehen, dennoch gibt es Fortbildungsbedarf im Umgang mit Kinderschutzfällen.
- Jeder Kinderschutzfall hat zwar seine individuellen Besonderheiten, dennoch ist anzunehmen, dass sich bestimmte Muster wiederholen und dass es Bedingungen für gelingende oder misslingende Kinderschutzarbeit gibt. Um hierzu Erkenntnisse zu gewinnen und die Kinderschutzarbeit auf ein solides Fundament zu stellen, wird z. Zt. eine Erhebung der Kinderschutzfälle vorbereitet. Besonderes Augen-merk gilt dabei den schwersten Fällen, d. h. denjenigen mit Todesfolge.
- Dem hohen Informationsbedarf der Öffentlichkeit über die Handlungsbedingun-gen des Jugendamtes muss besser Rechnung getragen werden.
"Zu dem zweiten Teil des sich aus dem Landtagsbeschluss ergebenden Auftrags, in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden Empfehlungen zum Kinderschutz zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule, Polizei, Justiz und Gesundheitswesen zu erarbeiten, kann ich mitteilen, dass im Frühjahr mit der Veröffentlichung gerechnet wird", sagt Jugendminister Rupprecht. "In einem Punkt wird Empfehlungen wird es beispielsweise um Kooperation gehen. Dabei ist an die Gründung von Arbeitsgemeinschaften gedacht oder auch daran, vor Ort bereits bestehende Gremien für die Kinderschutzthematik zu nutzen. Ein weiterer Punkt der Empfehlungen wird die Fortbildung betreffen und Anregungen zu Themen und zur Organisation eventueller bereichsübergreifender gemeinsamer Fortbildungen geben."
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