Kabinett beschloss Stärkung des Jugendmedienschutzes

Mit der heutigen Unterzeichnung der "Ländervereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung von Filmen und mit Filmen programmierten Bildträgern nach § 14 Abs. 6 Jugendschutzgesetz" bekräftigte die Landesregierung eine Stärkung des Jugendschutzes. Mit der neuen Ländervereinbarung ist neben anderem klar festgelegt wie die Alterskennzeichnung auszusehen hat und wo sie auf den Kassetten zu sehen sein muss. Sie gilt nunmehr nicht mehr nur für Videos sondern auch für Bildträger wie DVD.

20.09.2005 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

"Das ist eine weitere Stärkung des Jugendschutzes", sagt Jugendminister Holger Rupprecht. "Die mediale Bilderflut stellt viele Eltern vor die Frage, ob ein Film für ihre Kinder geeignet ist oder noch nicht. Deshalb ist es gut, dass sie an deutlich sichtbarer Stelle auf der Verpackung eine klar festgelegte Kennzeichnung finden können. Jugendschutz erhält angesichts der Medienentwicklung einen immer wichtigeren Stellenwert. Das Land Brandenburg ist durch einen Fachvertreter aus dem Bildungsministerium in der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft seit Jahren erfolgreich an der Alterskennzeichnung von Filmen beteiligt."

Nach dem Jugendschutzgesetz ist das jeweils zuständige Ministerium eines Landes verpflichtet, Filme sowie Film- und Spielprogramme auf beeinträchtigende Wirkungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu prüfen, nach Altersstufen freizugeben und entsprechend mit den Angaben

  1. Freigegeben ohne Altersbeschränkung
  2. Freigegeben ab sechs Jahren
  3. Freigegeben ab zwölf Jahren
  4. Freigegeben ab sechzehn Jahren
  5. Keine Jugendfreigabe

zu kennzeichnen. Im Land Brandenburg ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als Oberste Landesbehörde für diese Aufgabe zuständig.

Mit der jetzt dem Kabinett vorgelegten Ländervereinbarung vereinbaren alle 16 Bundesländer ein gemeinsames Verfahren für die Freigabe und Kennzeichnung von Filmen und Filmprogrammen. Dabei werden die Ausschüsse der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) als gutachterliche Stelle eingesetzt.

Die Ländervereinbarung ergänzt die bereits im Jahr 2003 abgeschlossene Verein-barung zur gemeinsamen Kennzeichnung von Spielprogrammen und passt die Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung von Filmen, Videokassetten und vergleichbaren Bildträgern aus dem Jahre 1988 der aktuellen technischen Entwicklung und dem neuen Jugendschutzgesetz an.

Die Regelung vermeidet Doppelarbeit in den Ländern, konzentriert Fach- und Sachkompetenz an einer Stelle, ermöglicht bundesweit einheitliches Verwaltungshandeln, vermeidet umständliche Abstimmungsvorgänge zwischen den Ländern und begrenzt den notwendigen Finanzaufwand.


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