Kein Wahlkampf in Schulen

"Grundsätzlich dürfen Politikerinnen und Politiker zu praxisbezogenen Vorträgen und Diskussionen, die den Unterricht ergänzen, in die Schule eingeladen werden. Für die letzten vier Unterrichtswochen vor einer Wahl zum Deutschen Bundestag, zum niedersächsischen Landtag oder zur kommunalen Vertretung des Schulträgers gilt dies jedoch nicht. In dieser Zeit dürfen solche Einladungen nicht ausgesprochen werden", erklärte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute in Hannover. "Hiermit soll die parteipolitische Neutralität der Schulen gewährleistet und der Unterricht vom Wahlkampf frei gehalten werden." Dies ist in einem Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums von 1993 so geregelt.

03.08.2005 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium

Auf entsprechende Anfragen hat das Kultusministerium auch in Anbetracht der besonderen Verhältnisse durch die vorgezogene Bundestagswahl Ausnahmen hiervon nicht zugelassen. Die Regelung des Erlasses gilt aber nur für Veranstaltungen, die von der Schule organisiert und auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit als den Unterricht ergänzende Veranstaltungen stattfinden sollen. Von dem Verbot sind auch Regierungsmitglieder betroffen, nicht aber der Kultusminister und der Ministerpräsident, wenn sie in ihrer Eigenschaft als oberste Dienstherren der Schulen Gäste einer offiziellen Schulveranstaltung sind oder sich über die Arbeit der dem Kultusministerium nachgeordneten Dienststellen informieren lassen.


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