Landesregierung trifft Verfahrensvereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden
Der Landesregierung ist es gelungen, mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Verfahrensvereinbarung über die finanziellen Auswirkungen des neuen Schulgesetzes zu treffen.
24.05.2006 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-WestfalenDer Städtetag, der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund in Nordrhein Westfalen hatten im laufenden Gesetzgebungsverfahren unter anderem die Übernahme der Kosten der Regelung zur Sprachstandsfeststellung kritisiert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zwei Jahre vor der Einschulung festgestellt wird, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Wird Förderbedarf festgestellt, schließen sich Sprachförderung in den Tageseinrichtungen für Kinder oder vorschulische Sprachförderkurse an.
Diese Regelung garantiert, dass Kinder bei Eintritt in die Schule über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen.
Das Ministerium hat mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die über das geplante Verfahren der Sprachstandsfeststellung eine Einigung erzielen und auf dieser Grundlage das Kostenfolgeabschätzungsverfahren - im Nachgang zum Gesetzgebungsverfahren vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten der Kostenschätzung - durchführen soll.
Die kommunalen Spitzenverbände hatten zuvor Teile des neuen Schulgesetzes für verfassungswidrig gehalten. Die Begründung: Der Gesetzentwurf verstoße gegen das in der Landesverfassung festgeschriebene Konnexitätsprinzip. Danach darf das Land NRW neue Aufgaben nur dann an die Kommunen übertragen, wenn es dafür einen finanziellen Ausgleich schaffe.
Keine Kommentare vorhanden