Landesregierung und Kommunen arbeiten beim Kinderschutz enger zusammen
Der Vorsitzende des Landkreistages, Herr Landrat Karl-Heinz Schröter, und der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, Herr Bürgermeister Werner Große, unterzeichneten heute zusammen mit Jugendminister Holger Rupprecht die "Empfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung sowie bei entsprechenden Verdachtsfällen".
07.06.2006 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgDie Empfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung sind von mehreren Ressorts der Landesregierung gemeinsam mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände entwickelt worden und stellen die Aufgaben der verschiedenen Institutionen (Jugendamt, Justiz, Polizei, Gesundheitswesen) beim Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung dar. Die Empfehlungen gehen auch auf Fragen des Datenschutzes ein. Dabei wird der Grundsatz konkretisiert, dass Datenschutz kein Täterschutz sein darf und dass der Schutz der Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung oberste Priorität hat. Es werden außerdem Vorschläge für die Verbesserung der Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen unterbreitet. Insbesondere wird angeregt, auf der örtlichen Ebene die mit solchen Fragen befassten Mitarbeiter der einzelnen Institutionen regelmäßig zusammenzuführen, um den fachlichen Austausch zu fördern und eine schnelle Abstimmung in Verdachtsfällen oder bei konkreten Vorfällen möglich zu machen.
"Ich bin zuversichtlich, dass wir durch die heute unterzeichnete Zusammenarbeit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Kinderschutzes leisten können", sagt Jugendminister Rupprecht. "Die Kommunen waren bereits bei der Erarbeitung der Empfehlungen ein unersetzlicher Partner. Ich erwarte durch die Empfehlungen, dass die Fachkräfte in den Jugendämtern und anderen beteiligten Institutionen besser in die Lage versetzt werden, Warnsignale aufmerksamer wahrzunehmen, sich miteinander über das nötige Vorgehen abzustimmen, die Kinder in unserem Land besser vor Gefährdungen ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit zu schützen und den betroffenen Familien sachgerechte und wirksame Hilfen anzubieten."
Die Empfehlungen stehen in engem Zusammenhang mit dem von der Landesregierung im März beschlossenen Programm zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit. Es enthält eine Reihe von Maßnahmen, die vorrangig auf die Verbesserung der Kompetenzen der Mitarbeiter von Jugendämtern im Umgang mit Fällen von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung zielen. Das Spektrum reicht dabei von der Förderung der Qualitätsentwicklung in der Arbeit des Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamtes bis hin zu präventiven Angeboten im Bereich der Familienbildung. So sollen beispielsweise eine "Fachstelle Kinderschutz" bei einem freien Träger und präventive Angebote zur Förderung der Erziehungsfähigkeit von Eltern aufgebaut und die Arbeit der Jugendämter bei der Einschätzung von "Kindeswohlgefährdung" durch Teamentscheidungen abgesichert werden.
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