Neuregelung des Hochschulzugangs
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Wolf-Michael Catenhusen hat die Verständigung des Bundestagsausschusses für Bildung und Forschung auf die Neuregelung des Hochschulzugangs am Mittwoch in Berlin begrüßt: "Mit der Neuregelung des Hochschulzugangs werden die Hochschulen in Deutschland mehr Auswahlrechte und die Verantwortung erhalten, die sie seit langem gefordert haben". Mit der Reform könnten die Hochschulen 60 Prozent der Studienplätze in einem Auswahlverfahren vergeben. Der Ausschuss folgte damit mehrheitlich den entsprechenden Empfehlungen des Wissenschaftsrates. "Diese Neuregelungen sind wichtig für die Stärkung der Hochschulreform in Deutschland", sagte Catenhusen.
16.06.2004 Pressemeldung Bundesministerium für Bildung und ForschungDie geplante Neuregelung des Hochschulzugangs bezieht sich auf die Studiengänge, die bundesweit zulassungsbegrenzt sind. Das sind derzeit unter anderem Betriebswirtschaftslehre, Biologie, Medizin und Pharmazie. Das neue Verfahren sieht vor, dass 20 Prozent der Studienplätze an die Abiturbesten gehen, das heißt, diese soltlen sich ihre Hochschule selbst aussuchen können. 20 Prozent der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben und 60 Prozent der Studienplätze werden durch die Hochschulen in einem Auswahlverfahren verteilt. In dem Verfahren der Hochschulen werden die Bewerber und Bewerberinnen für einen Studienplatz nach der Abiturdurchschnittsnote und gewichteten Einzelnoten ausgewählt. Dabei können auch fachspezifische Tests und Auswahlgespräche vorgesehen werden.
Der Bundestag will sich Anfang kommenden Monats in zweiter und dritter Lesung mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Danach ist die Beschlussfassung des Bundesrates vorgesehen. Die Neuregelung des Hochschulzugangs kann dann erstmals zum Wintersemester 2005/2006 angewendet werden.
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