Schulleiterwahl verfassungswidrig?
"Die Landesregierung täte gut daran, die juristischen Bedenken nicht einfach vom Tisch zu fegen, die heute in einem vom Nordrhein-Westfälischen Lehrerverband veröffentlichten Gutachten zum Thema "Schulleiterwahl" aufgezeigt worden sind", erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW). "Der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit sollte ernst genommen und detailliert geprüft werden, bevor der entsprechende Paragraph Gesetzeswirklichkeit wird."
24.04.2006 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRWDass Schulleiterinnen und Schulleiter künftig von der Schulkonferenz befristet gewählt werden sollen, ist von Anfang an auf die Ablehnung des VBE gestoßen. Damit würde der Schulleiter zumindest teilweise von den Menschen gewählt, deren direkter Dienstvorgesetzter er später sein soll.
"Dass der vom Nordrhein-Westfälischen Lehrerverband beauftragte Jurist Bedenken hinsichtlich der demokratischen Legitimation dieses Wahlgremiums anmahnt, sollte für die Landesregierung Anlass genug sein, den entsprechenden Paragraphen noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren", so Beckmann weiter. "Es wird der Sache nicht gerecht, dem juristischen Gutachten die Überzeugungskraft abzusprechen."
Der VBE findet es darüber hinaus wenig überzeugend, dass seitens des Schulministeriums darauf hingewiesen wird, der Gutachter ziehe mit seinen Ausführungen ungewollt auch die schulscharfen Stellenbesetzungen in Zweifel.
"Der VBE wird die Ergebnisse des Gutachtens noch einmal eingehend prüfen lassen und sich detailliert damit auseinandersetzen", so Beckmann abschließend. "Rechtliche Schritte behalten wir uns vor."
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