VBE fordert deutlich höhere Wegstreckenentschädigung

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, jetzt die Wegstreckenentschädigung für Lehrer rasch und spürbar zu erhöhen. Seit Jahren hat sich an den Sätzen nichts ge­ändert, obwohl die Ausgaben für Anschaffung und Unterhalt eines Kraft­fahrzeugs mehr als deutlich gestiegen sind.

09.07.2008 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Baden-Württemberg

Für Fahrten zu dienstlich bedingten Fortbildungsveranstaltungen oder Personal­ratssitzungen erhalten Lehrer schon seit Jahren eine Wegstreckenentschädigung von nur 16 respektive 22 Cent für jeden mit dem Auto gefahrenen Kilometer. 22 Cent werden lediglich dann erstattet, wenn für die Kfz-Benutzung ein triftiger Grund vorliegt, etwa dann, wenn das Reiseziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer oder gar nicht zu erreichen ist oder umfangreicheres Aktenmaterial mitgeführt werden muss.

Der VBE hält diese Reisekostensätze angesichts explosionsartig angestiegener und noch weiter kletternder Spritpreise für dringend nach oben korrekturbedürf­tig. Durch die Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit des Arbeitszimmers sowie den Wegfall der Pendlerpauschale, der alle Arbeitnehmer hart getroffen hat, wurden Lehrer finanziell bereits doppelt bestraft. Die inzwischen durch die Preisentwicklung deutlich zu niedrig angesetzte Wegstreckenentschädigung ver­ärgert immer mehr Lehrer in nicht unerheblichem Maße zusätzlich, zumal auch die Inflationsrate ein Übriges dazu beiträgt, dass immer weniger Geld für eine angemessene Lebensführung zur Verfügung steht, und das, obwohl die Besol­dung der Lehrer nicht gerade im Niedriglohnbereich angesiedelt ist.

Die Fahrt an die Tankstelle treibt mittlerweile jedem Arbeitnehmer die Tränen in die Augen, wobei sich "Vater" Staat über jeden Liter getankten Sprit mehr­fach freuen kann. Profitiert er doch über die diversen darauf erhobenen Steuern wie ein Börsengewinnler. Eine deutliche Erhöhung der Wegstreckenentschädi­gung für Beamte wäre nicht nur längst überfällig, sondern im Sinne der "Fürsor­gepflicht" auch angemessen. Der VBE fordert die Landesregierung auf, nun­mehr rasch - etwa nach dem Vorbild Bayerns - zu handeln.


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