Weitere 130 Ganztagsschulen genehmigt
"Im nächsten Schuljahr werden in Niedersachsen insgesamt 453 Schulen ein Ganztagsangebot vorhalten. Zusätzlich zu den 323 bereits bestehenden Ganztagsschulen habe ich die Anträge von weiteren 130 Schulen genehmigt. Drei bestehende Ganztagsschulen werden erweitert", teilt der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute in Hannover mit.
14.06.2005 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches KultusministeriumAlle 133 neuen Genehmigungen erfolgten nach Nr. 8.2 des geltenden Erlasses, "Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule", sagte Busemann. "Auf Wunsch vieler Schulträger haben wir damit die Genehmigung einer Ganztagsschule auch dann ermöglicht, wenn die Schule im Einvernehmen mit ihrem Schulträger eine ständige Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe oder anderen Kooperationspartnern vereinbart, um ein der offenen Ganztagsschule vergleichbares Angebot einzurichten." Eine zusätzliche Personalversorgung oder finanzielle Mittel stelle das Land Niedersachsen für diese Form der offenen Ganztagsschulen jedoch nicht zur Verfügung.
"Eine vollständig vom Land mit zusätzlichen Lehrerstunden oder dem entsprechenden finanziellen Budget ausgestatte Ganztagsschule würde das Land rund 200.000 Euro zusätzlich kosten. Hochgerechnet auf die jetzt zu genehmigenden 130 neuen Ganztagsschulen wären das 26 Millionen Euro zuzüglich weiteren 9,6 Millionen Euro, wenn ich die bereits nach diesem Modell arbeitenden 48 Ganztagsschulen einbeziehe. Das macht insgesamt 35,6 Millionen Euro, die bei der derzeitigen Haushaltssituation nicht zu finanzieren wären", sagte Busemann.
Kultusminister Busemann verwies in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit den Kirchen, dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter Unfallhilfe sowie dem Malteser Hilfsdienst. Auch der LandesSportBund Niedersachsen, der Landesmusikrat und die Landesverbände der Musikschulen und der Kunstschulen, der Landesjugendring und die Landesvereinigung für kulturelle Jugendbildung und die kommunalen Spitzenverbände hätten Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. "Wir wollen gemeinsam erreichen, dass sich mehr Schülerinnen und Schüler sportlich betätigen, sich sozial einsetzen, ihre musikalische und künstlerische Kreativität entwickeln und sich in Jugendgruppen zusammenfinden. Sie sollen gute und erfolgreiche Freizeitangebote von Vereinen und Verbänden auch dann nutzen können, wenn sie zu einer Ganztagsschule gehen: Das sind keine Billigangebote."
Der schulrechtliche Status als genehmigte Ganztagsschule habe darüber hinaus zur Folge, dass auch die nach 8.2 des Erlasses genehmigten Schulen bei der Förderung von erforderlichen Investitionsmaßnahmen aus dem Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung mit der gleichen Priorität wie die übrigen Ganztagsschulen berücksichtigt werden könnten. "Derzeit sind wir in der Einzelfallprüfung der Anträge. Die Entscheidungen, was förderfähig ist und wie an den einzelnen Standorten entsprechend gefördert werden kann, erfolgen zeitnah und werden unmittelbar veröffentlicht", sagte Busemann.
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