Zielvereinbarungen: HRK verabschiedet Grundsätze zu Gestaltung und Verhandlung

Das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 14. Juni in Berlin Grundsätze zur Gestaltung und Verhandlung von Zielvereinbarungen verabschiedet. Diese dienen als Handreichung für die Verhandlung von Zielvereinbarungen zwischen Hochschule und Staat genauso wie zwischen Hochschulleitung und den Hochschulgliederungen.

15.06.2005 Pressemeldung Hochschulrektorenkonferenz

"Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Zielvereinbarungen ein erhebliches Potenzial besitzen, um Fortschritte auf dem Weg zu echter Hochschulautonomie zu erzielen und die Steuerungsfähigkeit der Hochschulen deutlich zu erhöhen", erläuterte HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens anlässlich einer Pressekonferenz am folgenden Tag in Berlin. "Gleichzeitig hat sich erwiesen, dass bei Gestaltung und Verhandlung von Zielvereinbarungen bestimmte Anforderungen erfüllt sein müssen, um dieses Potenzial auszuschöpfen und eine wirklich neue Qualität der Hochschulsteuerung zu erreichen."

Als eine der zentralen Voraussetzungen nannte Gaehtgens die Beschränkung auf Vereinbarung von Leistungszielen statt Maßnahmen zu deren Umsetzung. Hierzu gehöre untrennbar die Übertragung der Verantwortung für die Umsetzung auf die ausführende Stelle. Gerade im Verhältnis zwischen Staat und Hochschule sei dieses Prinzip von Bedeutung, da der Staat sich durch diese vertragliche Bindung von der Fachaufsicht auf die Rechtsaufsicht zurückziehe. Andernfalls verfehle dieses Steuerungsinstrument sein Ziel und belasse es bei der Detailsteuerung unter einem anderen Namen.

Anlage

Beschluss Zielvereinbarungen (im .pdf-Format).


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