Änderung des Immissionsschutzgesetzes ist auf den Weg gebracht! Kinderlärm ist Leben
16.02.2011 Artikel
Die Bundesregierung hat am 16.2.2011 den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, in dem klargestellt wird, dass der von Kindern versuchte Lärm "keine schädliche Umwelteinwirkung" darstellt und zur Beurteilung einer Geräuschentwicklung nicht herangezogen werden kann. Einbezogen sind damit dann Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Kinderspielplätze für Kinder unter 14 Jahren. Ausgeschlossen sind Spiel- und Bolzplätze, Skateranlagen.
Mit einer Änderung der Baunutzungsverordnung soll später geregelt werden, dass Kindertageseinrichtungen in "reinen" Wohngebieten geschaffen bzw. erhalten werden können.
Anmerkung: Die Diskussion um die Akzeptanz von "Kinderlärm" machte durch die Voten der CDU-Seniorenunion deutlich, dass es nicht nur einen "Regelungsbedarf" gibt, sondern dass es um die Haltung gegenüber Kindern geht.
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