Am Runden Tisch "Schulreifes Kind" wird über Fördermaßnahmen für Kinder beraten
"Ob Kinder einen Förderbedarf im sprachlichen oder motorischen Bereich haben, soll zukünftig im Rahmen der Einschulungsuntersuchung festgestellt werden. Damit beschränkt sich die Diagnostik auf das notwendige Maß und vermeidet eine unnötige Belastung der Kinder", erklärten Kultusminister Helmut Rau MdL und Sozialministerin Dr. Monika Stolz MdL am Mittwoch in Stuttgart.
01.08.2007 Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergDas Verfahren zur Feststellung des sprachlichen Entwicklungsstandes ist noch zu entwickeln und soll Teil der Einschulungsuntersuchung werden. Die dabei gewonnen Erkenntnisse bilden eine wichtige Grundlage für die Entscheidung über mögliche Förderangebote in Kindergarten oder Schule. Im Rahmen der neu konzipierten Einschulungsuntersuchung ist vorgesehen, dass Kinder rund 24 bis 15 Monate vor der Einschulung mit dem Ziel untersucht werden, mögliche Entwicklungsrisiken frühzeitig vor der Einschulung zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Diese können im sprachlichen oder motorischen Bereich liegen oder bei Defiziten der Hör- oder Sehleistung angezeigt sein. Ziel ist stets, rechtzeitig Förderung zu betreiben, damit sich die Entwicklung der Kinder nicht unnötig verzögert.
Mit Einführung des Orientierungsplans sind Erzieherinnen und Erzieher verpflichtet, die Entwicklungsschritte der Kinder zu dokumentieren. In Zukunft soll sowohl diese Dokumentation als auch die ärztliche Diagnostik am Runden Tisch "Schulreifes Kind" zusammengeführt werden. Die betroffenen Erzieherinnen und Erzieher, Eltern und Fachkräfte erörtern und entscheiden dann, ob Förderbedarf besteht, in welchem Umfang er besteht und mit welchen Maßnahmen diesem entsprochen werden kann.
Hinsichtlich der Sprachstandsdiagnose hat das Kultusministerium dem Ministerrat in einem Sachstandsbericht den Verfahrensstand dargelegt. Darin wurde festgestellt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein normiertes Sprachstandsdiagnoseverfahren auf dem Markt existiere, das alle für einen erfolgreichen Schulbesuch relevanten sprachlichen Bereiche abdecke. Im Februar dieses Jahres stellte dies ein Wissenschaftlerkonsortium, beauftragt durch das BMBF, fest. Seither haben einige Wissenschaftlerteams unabhängig voneinander an unterschiedlichen Verfahren und deren Normierung weitergearbeitet. Voraussichtlich bis Ende dieses Jahres könne mit einem wissenschaftlich soliden Verfahren zur Sprachstandserfassung gerechnet werden, das im Rahmen der Einschulungsuntersuchung verwendet werden kann.
Das verbindliche Verfahren zur Feststellung des Entwicklungsstandes wird nach Beratung mit den Kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und den übrigen freien Trägerverbänden Anfang des Jahres 2008 abgestimmt.
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